
OVG lehnt Eilanträge ab
Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios müssen weiter geschlossen bleiben. Auch Spielhallen und Massagesalons dürfen nicht öffnen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.11.2020 11:02
Mehrere Betreiber/-innen von Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios hatten gegen die Zwangsschließung ihrer Läden im November geklagt, ebenso die Besitzer/-innen mehrerer Spielhallen. Nach der Entscheidung des Gerichts müssen alle Geschäfte dieser Art also weiter geschlossen bleiben - mindestens bis Ende des Monats. Die Richter/-innen sahen keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Friseursalons. Diese dürfen weiter geöffnet bleiben, weil Waschen und Schneiden der Haare schwerpunktmäßig der Grundversorgung der Bevölkerung zuzuordnen sei. In den vergangenen Tagen hatte das OVG bereits Eilträge gegen die Zwangsschließung von Fitnesssudios und gastronomischen Betrieben abgewiesen.