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OVG: Klage auf Recht zur Selbsttötung
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OVG: Klage auf Recht zur Selbsttötung

Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet heute (2.2.) über den Zugang zu Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung. Dabei geht es um die Klagen von schwer erkrankten Menschen aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Veröffentlicht: Mittwoch, 02.02.2022 04:00

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Zwei Männer und eine Frau hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn beantragt, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital kaufen zu dürfen. Das hatte das Institut abgelehnt. Die Klage dagegen wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Die Richter am OVG in Münster befassen sich jetzt mit der Berufung. Die Kläger berufen sich auf ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes Persönlichkeitsrecht, das auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließe.

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Kläger sind unheilbar krank

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Die Kläger aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg klagen gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn,

das ihren Wunsch abgelehnt hat. Wegen des Sitzes in NRW ist das OVG in Münster zuständig. Die Betroffenen wollen sich mit dem Medikament selbst töten. Der älteste Kläger ist 77 Jahre alt, stammt aus dem Landkreis Lüneburg und leidet neben Krebs auch an einer Herzerkrankung. Ein Kläger aus der Pfalz ist 51 Jahre alt und leidet seit über 20 Jahren an Multipler Sklerose. Der Mann ist ab unterhalb der Schulter gelähmt und muss rund um die Uhr betreut werden. Eine Klägerin kommt aus dem Landkreis Schwäbisch Hall. Die 68-Jährige hat Krebs und weitere multiple Erkrankungen.

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BVG-Urteil als Grundlage

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2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf den selbstbestimmten Tod hat. Die Kläger fordern, sich mit dem Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital selbst töten zu dürfen. Das OVG muss jetzt entscheiden, ob die Ablehnung dieses Wunsches durch das Bundesinstitut mit Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz rechtens ist. Ein Urteil will das OVG nach der mündlichen Verhandlung an diesem Mittwoch verkünden.

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