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OLG entscheidet über "Müllsammler"
© ANTENNE MÜNSTER
Mehrfach schon haben die Behörden das vermüllte Grundstück in Kinderhaus zwangsweise entrümpelt, weil die Gefahr von Seuchen und Rattenplagen bestand. Als Reaktion darauf ist der Mann mehrfach auf Baukräne geklettert.
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OLG entscheidet über "Müllsammler"

Frühestens Ende April wird sich klären, ob der "Müllsammler aus Kinderhaus" mit seiner Revision vor dem OLG in Hamm erfolgreich ist oder nicht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.01.2024 05:00

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Das Landgericht in Münster hatte den Mann im vergangenen November u.a. wegen Körperverletzung und wegen einer Kranbesetzung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen hatte der "Müllsammler" Rechtsmittel beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm eingelegt. Seine Verteidigung muss jetzt zur schriftlichen Urteilsbegründung des Landesgerichts Stellung nehmen.

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Schriftliches Verfahren vor dem Oberlandesgericht

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Ende Februar will das Oberlandesgericht dann wahrscheinlich im schriftlichen Verfahren in letzter Instanz über die Revision entscheiden. Das kann nach Auskunft eines Gerichtssprechers über einen Monat dauern. Wird die Revision abgelehnt, wird das Urteil rechtskräftig.

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Zur Zeit sitzt der "Müllsammler" noch in Untersuchungshaft.

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