Öffnung der Läden: Praxis-Tipps für Einzelhändler
Am Tag vor der Wieder-Öffnung der meisten Geschäfte in Münster gibt die Stadt den Einzelhändlern Praxishinweise für die Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
Veröffentlicht: Sonntag, 19.04.2020 15:00
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Das ganze Wochenende haben sich viele Einzelhändler auf die Wiederöffnung ihrer Läden vorbereitet. Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden.
Die Stadt Münster hat am Sonntagnachmittag (19.04.) diese Hinweise gegeben:
- Bei Kontrollen muss ein Nachweis über die Größe des Verkaufsraums vorgelegt werden
- Wartende Menschen vor dem Geschäft müssen so geleitet werden, dass sie einen Mindestabstand von 1,50 Meter zueinander einhalten
- An den Eingangstüren sind gut sichtbar Hygieneregeln und Informationen zum Infektionsschutz auszuhängen
- Es ist ein System zu entwickeln, das - möglichst bereits am Eingang - die Kontrolle der im Geschäftsraum befindlichen Kundenzahl ermöglicht
- Eine Kontrolle könnte auch durch die Beschränkung von Einkaufswagen erfolgen, wenn jeder Kunde verpflichtet ist, einen Einkaufswagen zu nutzen
- Die Griffe der Einkaufswagen oder Einkaufskörbe sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren
- Das Personal sollte mit Spuckschutz, Mund-Nase-Schutzmasken und bargeldlosem Bezahlen vor Infektionsrisiken so gut wie möglich geschützt werden
- Ausreichende Desinfektionsmittel sind für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen
- Auch für Kunden soll nach Möglichkeit Desinfektionsmittel bereitgestellt werden
- Im Kassenbereich oder vor Verkaufstheken sollten Abstandslinien auf dem Boden angebracht werden
- Kunden wird dringend empfohlen, eine Mund-Nase-Schutzmaske (Community-Maske) zu tragen
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