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Neuinfektionen auf Rekordniveau - neue Wege bei Nachverfolgung

Für Münster melden die Behörden einen Rekord bei den Corona-Neuinfektionen. 530 Infizierte sind seit Mittwoch dazugekommen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 13.01.2022 12:08

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Fast Verdopplung im Vergleich zum Vortag

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Das sind fast doppelt so viele wie am Mittwoch gemeldet wurden. 2.734 Menschen gelten bei uns in der Stadt jetzt als infiziert. Die Entwicklung macht Gesundheitsamtsleiter Norbert Schulze Kalthoff große Sorgen. "Die Zahl der Neuinfektionen ist schon erschreckend", sagt er im Gespräch mit ANTENNE MÜNSTER. Noch ist kein Hotspot bekannt, wo sich besonders viele angesteckt haben. Schulze Kalthoff befürchtet, dass die Spitze bei den Neuinfektionen noch nicht erreicht ist. Zum Glück sei die Covid- Lage in Münsters Krankenhäusern noch stabil.

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Komplette Nachverfolgung der Kontakte nicht mehr möglich

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Bei den vielen Neuinfizierten kommt die Stadt mit der Kontaktnachverfolgung kaum noch nach. "Das ist so schnell nicht mehr möglich", meint Schulze Kalthoff. Er bittet alle Infizierten, ihre Kontaktpersonen sofort selbst zu informieren und nicht zu warten, bis das Gesundheitsamt anruft.

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Gesundheitsamt macht Schnitt und setzt auch auf Eigenverantwortung

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Aktuell gelten mehr als 2700 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert – wie läuft da die Kontaktnachverfolgung?

Pro Infektionsfall sind stets auch mehrere Personen zu kontaktieren, häufig liegen die Kontaktdaten nicht vor und müssen in umfangreicher Recherche ermittelt werden. Ist dies erfolgt, sind die möglicherweise Betroffenen nicht sofort zu erreichen und machen mehrmalige Kontaktversuche erforderlich. Das breit aufgestellte "Team Corona" des Gesundheitsamtes Münster mit über 100 Mitarbeitenden konnte aufgrund der immensen Zahl an Kontakten aller Infizierten zuletzt nur noch chronologisch nachverfolgen. Schon am 23. Dezember wurde der Bezirksregierung gemeldet, dass die Nachverfolgung nicht mehr vollständig möglich ist. Diese fünfte Infektionswelle aber sorgt nun für zusätzliche Anstrengungen, die weit über der Belastungsgrenze liegen und die auch von den 60 Neuanstellungen seit September 2021 und fortgesetzten Optimierungen in der Organisations- und Ablaufstruktur nicht aufgefangen werden können.

Was sind nun die Konsequenzen?

Um einen geordneten Betrieb aufrecht erhalten zu können und die Belastung der Nachverfolgungs-Scouts nicht weiter zu forcieren, erfolgt nun ein Schnitt. Die Nachverfolgung bislang betroffener Infizierter und etwaiger Kontakte dieser Personen wird nun für die zurückliegenden Fälle beendet. Da sich Betroffene entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses und NRW-Erlasses nach bereits sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten können, ist ein Schnitt zwingend erforderlich. Denn: "Die chronologische Bearbeitung der Neubefunde ist hier nicht mehr zielführend, weil wir nicht näher als drei oder vier Tage an das eigentliche Verarbeitungsdatum herankommen und sich somit manche Betroffene schon eher entisolieren können als wir eine Chance haben, den Kontakt zu ihnen aufzunehmen", so Schulze Kalthoff. Unter Einrechnung der Laborzeiten liegt der Erstkontakt in der überwiegenden Anzahl der Fälle schon nach dem siebten Tag nach Abstrichdatum des Tests. Das ist bei milden Verläufen im Regelfall schon ein Zeitpunkt nach Ende der Isolationsfrist.

Gilt dieser Neuanfang in der Nachverfolgung für alle Betroffenen?

Nein, nicht grundsätzlich. Die Kontaktpersonennachverfolgung wird in Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ähnlichen Einrichtungen zur Unterstützung der jeweiligen Einrichtungsleitung uneingeschränkt fortgeführt. Die Kritische Infrastruktur soll unbedingt aufrechterhalten werden.

Wie wirkt sich das neue Verfahren aus?

 "Ab heute (Anmerkung der Redaktion: Donnerstag, 13.1.) machen wir einen Cut in der Bearbeitung und werden alle Infektionsfälle ab heute priorisieren, dabei die neuen, von der Bundesregierung vorgegebenen Isolationsfristen anwenden", sagt Schulze Kalthoff. Hierdurch wird ein zeitnaher Erstkontakt zu Infizierten wieder möglich. Auch für enge Kontaktpersonen ergeben sich Änderungen: Geboosterte oder "frisch" doppelt Geimpfte (weniger als drei Monate zurück), geimpfte Genesene oder "frisch" Genesene (weniger als drei Monate zurück) müssen nicht mehr in Quarantäne. Allgemein kann eine Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest beendet werden. Ohne vorherige Testung ist eine Entlassung aus Isolation oder Quarantäne erst nach zehn Tagen möglich.

Welche Sonderregelung gibt es für betroffene Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern?

Infizierte müssen vor einer Entlassung aus der Isolation nach sieben Tagen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, außerdem ist ein PCR-Test verpflichtend vorzunehmen. Kontaktpersonen können nach sieben Tagen mit PCR- oder Schnelltest von der Quarantäne befreit werden.

Wie ist die Situation bei betroffenen Kindern und Jugendlichen?

Infizierte Kinder und Jugendliche können nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest aus der Isolation entlassen werden. Kontakte von Infizierten verlassen die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.

Warum erfolgt ein solcher Schritt zu diesem Zeitpunkt?

Die Stadt Münster bereitet sich auf einen weiteren exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen vor, wie er sich bereits seit Wochen angekündigt hat. Die aktuelle Lage lässt keine andere Verfahrensweise zu.

Gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung oder weitere Schutzvorkehrungen der Bevölkerung?

"Das Infektionsgeschehen ist extrem und bereitet uns natürlich Sorgen. Schutz ist aber möglich durch das Impfen bzw. Boostern, durch die Vermeidung enger Kontakte zu anderen Personen und durch das Tragen einer Maske. Unternehmen, Geschäfte und Einrichtungen sollten eine Verschärfung ihrer Kontaktregeln prüfen", sagt Wolfgang Heuer, Leiter des Krisenstabs. "Positiv ist, dass die extreme Zunahme der Infektionen bislang weitgehend entkoppelt ist von der Notwendigkeit der Versorgung von Covid-Patienten im Krankenhaus."

Was müssen infizierte Personen und deren Kontakte nun wissen?

Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Pflicht zur Isolation. Damit die Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, bei PCR-Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie, falls vorhanden, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Infizierte sollen ihre engen Kontakte der letzten zwei Tage vor Symptombeginn oder Testabstrich eigenständig darüber informieren, sich in zehntägige Quarantäne zu begeben. Bei Auftreten von Symptomen sollen sich Kontaktpersonen unmittelbar einem PCR-Test unterziehen.

Und wie werden Personen dann aus der Isolation oder Quarantäne offiziell entlassen?

Dafür laden die Betroffenen nach der entsprechenden Dauer (s.o.) das negative Test-Ergebnis im Webportal der Stadt Münster hoch. Wichtig: Sie sollten die Einreichungsbestätigung am Ende des Web-Formulars unbedingt herunterladen. Hier werden die Betroffenen über die Beendigung der Isolation informiert.

Wo kann ein Schnell- oder PCR-Test zum Beenden von Isolation/Quarantäne erfolgen?

Für den Schnelltest kann ein Termin bei einer ärztlichen Praxis oder Teststelle vereinbart werden. Wichtig ist, dass das Testergebnis den Namen, das Geburtsdatum sowie das Testergebnis enthalten muss. Ein Screenshot aus der Corona-Warn-App ist nicht ausreichend. Alle Teststellen für Münster findet ihr hier. Wer nicht spätestens am zweiten Tag nach Eingang des Testergebnisses vom Gesundheitsamt kontaktiert werden kann, erhält am Ende des individuellen Isolationszeitraums (zehn Tage) automatisch eine Schlussbescheinigung.

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