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Neue Corona-Regeln seit 28. Dezember in Münster

Seit Dienstag (28.12.) gelten nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes strengere Kontaktbeschränkungen auch für Genese und Geimpfte.

Veröffentlicht: Montag, 27.12.2021 14:00

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Private Treffen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 750 Personen. Zudem gilt für Sport in Innenräumen und in Schwimmbädern die 2G-plus-Regel. Allgemein gilt: Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

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Die neuen Corona-Regeln sollen das Infektionsgeschehen bremsen und vor allem die Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen.

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Die neuen Regeln im Überblick

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Sport, Schwimmbäder, Wellnessangebote, Sonnenstudios

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Der Einlass in die städtischen Hallenbäder ist ab dem 28. Dezember gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung NRW nur noch für Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testnachweis möglich. Ausnahmen: Die 2G-plus-Regel gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Sie müssen jedoch einen Negativtest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kinder unter sechs Jahren sind getesteten Personen gleichgestellt.

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Während der Schulferien gilt: Ab dem 27.12.2021 müssen Schüler:innen im Alter von 6 bis 15 Jahren einen aktuellen zertifizierten Negativtestnachweis vorzeigen. Für Schüler:innen im Alter von 16 bis 17 Jahren gilt die 2G-plus-Regel. Die 2G-plus-Regel gilt für die Sportausübung in Innenräumen in Sportstätten, darunter fallen auch Fitnessstudios und der Vereinssport.

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Kontaktbeschränkungen

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Für Geimpfte oder Genese sind nur noch private Treffen mit maximal zehn Personen erlaubt, ohne Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Hausständen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

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Eine ungeimpfte Person, die nicht offiziell als genesen gilt, darf sich mit höchstens zwei Menschen aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

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Überregionale Großveranstaltungen dürfen nur noch ohne Zuschauer:innen stattfinden. Bei Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 750 Personen.

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Die Stadt Münster erinnert an das Feuerwerksverbot. Das Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021, 23.00 Uhr bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 08:00 Uhr. Verstöße führen zu einem Platzverweis und können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

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Der Betrieb von Clubs und Diskotheken sowie private und öffentliche Tanz- und Diskopartys bleiben weiterhin verboten.

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Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 12.Januar 2022.

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Weitere Informationen hier.

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