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Neue Anträge im AfD-Verfahren
© ANTENNE MÜNSTER
Wegen des großen Interesses hatten die ersten beiden Verhandlungstermine im März im Foyer des Oberverwaltungsgerichtes stattgefunden.
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Neue Anträge im AfD-Verfahren

Am Donnerstag (11.04.) ging das Verfahren zwischen der AfD und dem Bundesverfassungsschutz vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster weiter. Während die ersten beiden Termine noch im Foyer stattfanden, werden die Verhandlungen nun in einem funktionalen Sitzungssaal weitergeführt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 11.04.2024 15:55

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457 neue Anträge hat die AfD gestellt. Schon an den ersten beiden Prozesstagen hatten die AfD-Anwälte durch Befangenheits- und Beweisanträge das Verfahren immer wieder verzögert. In dem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall. Das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation "Junge Alternative (JA)" als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hatte die AfD ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Köln geklagt. Im Berufungsverfahren muss das OVG in Münster klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz Bestand hat.

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AfD-Prominenz kommt nach Münster

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Aus dem AfD-Parteivorstand hat heute (11.04.) der Europaabgeordnete Maximilian Krah und der Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer am Prozess teil. Boehringer war Redner beim AfD-Neujahrsempfang im Februar in Münsters Rathaus. 

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Die Polizei ist wieder mit ausreichend Kräften vor Ort gewesen, um den Prozess zu schützen. Demonstrationen gegen die AfD sind aber nicht angemeldet.

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Vorrangig ging es um das AfD-Verständnis von Volkszugehörigkeit, Ausländerfeindlichkeit und Demokratie

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Der Anwalt des Verfassungsschutzes Wolfgang Roth wirft der AfD pauschale ausländerfeindliche Aussagen vor. Formulierungen wie "Messermigranten" wären undifferenziert, da die Partei Einzelfälle als repräsentativ für eine gesamte Bevölkerungsgruppe darstelle. Außerdem würde die AfD die demokratische Ordnung der Bundesrepublik verunglimpfen, weil sie das gesamte System als nicht rechtmäßig darstelle. Die AfD-Vertreter warfen dem Verfassungsschutz vor, er würde sie strenger behandeln als andere Parteien. Zudem würden sich im Parteiprogramm keine demokratie- und ausländerfeindlichen Aussagen wiederfinden. Bis Juni hat das Oberverwaltungsgericht noch zwölf Termine angesetzt. Wann es ein Urteil geben könnte, ist aktuell, nach Angaben einer Gerichtssprecherin, nicht absehbar.

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