Bundesnotbremse frühestens ab Freitag

Münster wehrt sich tapfer. Obwohl die Inzidenz heute bei 106,3 liegt, könnte die Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Münster frühestens ab Freitag greifen.

© ANTENNE MÜNSTER

Grund dafür: Am Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz mit 98,6 wieder knapp unter 100. Das Infektionsschutzgesetz sieht für die Notbremse vor, dass die Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten sein muss. Sie beginnt dann am übernächsten Tag.

Das könnte für uns in Münster nun frühestens am kommenden Freitag (30.04.) so sein - denn am Montag (26.4.) lag der Inzidenzwert wieder bei 106,3. Sollte die Inzidenz die kommenden zwei Tage also weiter konstant über der Hunderter-Marke liegen, würde die Bundesnotbremse in Kraft treten.

Noch keine Testpflicht beim Einkaufen

Die Maßnahmen der Bundesnotbremse samt Ausgangsbeschränkungen bleiben der Stadt Münster vorerst erspart. Beim Einkaufen mit Termin (Click & Meet) muss kein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden. Münster ist nun eine der ganz wenigen Kommunen in NRW ohne Bundesnotbremse. Neben Münster gilt das nur noch für die Landkreise Höxter und Coesfeld.

Diese Regeln gelten aktuell für Münster (Stand: 26.04.)

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur erlaubt entweder für Angehörige des eigenen Haushalts plus 1 Person eines weiteren Haushalts oder für insgesamt bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten.
  • Im Einzelhandel des täglichen Bedarfs gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, Zutritt nur mit Maske.
  • Im weiteren Handel ist ein Einkauf nach Terminbuchung möglich, je 1 Kunde/Kundin je 40 Quadratmeter. Ein negatives Testergebnis muss nicht vorgelegt werden. Zutritt nur mit Maske.
  • Sport ist im Freien bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis 14 Jahre ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich.
  • Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten etc. ist nach Terminbuchung und mit Maske möglich (innen 1 Besucher/in pro 20 Quadratmeter).
  • NEU: In Bussen, Bahn und Taxen gilt für Fahrgäste die FFP2-Pflicht.


Krisenstabsleiter Heuer: Relativ stabile Situation

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer freute sich am Sonntagvormittag, dass in Münster die schärferen Maßnahmen des Bundes vorerst nicht gelten. Gleichzeitig appelliert er, die Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent einzuhalten und die kostenlosen Testmöglichkeiten in der Stadt zu nutzen. Denn:

Wir sollten uns (...) nichts vormachen: Münster balanciert seit Tagen auf dem Schwellenwert, es kann auch bald anders ausgehen.

Am Samstagmorgen hatte Heuer im ANTENNE MÜNSTER die Verwirrung um die Inzidenzwerte kritisiert. Das Hin und Her sei den Bürgern nicht zu vermitteln. Die gute Nachricht sei aber:

Gut für Münster ist, dass unsere Werte im Vergleich günstig sind, auch die vorläufige Vermeidung von Verschärfungen kann als Bestätigung einer noch stabilen Situation verstanden werden.
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Verwirrung um wirkliche Inzidenzwerte

Am vergangenen Freitag hatte es eine stundenlange Hängepartie um eine mögliche Einführung der Bundesnotbremse in Münster gegeben. Angesichts steigender Neuinfektionen hatte die Stadt Münster mit einem Inkrafttreten auch der Ausgangsbeschränkungen bereits am Samstag (24.04.) gerechnet. Erst wenige Stunden vorher entschied das Land NRW dann aber, dass dem Gesetz nicht die nachkorrigierten und damit höheren Inzidenzen des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) zugrunde gelegt werden, sondern die unkorrigierten und damit niedrigeren Kennziffern des Robert-Koch-Instituts.

Während das LZG seit nunmehr elf Tagen eine durchgehende 7-Tage-Inzidenz über 100 für Münster meldet, lagen die Zahlen beim RKI in diesem Zeitraum überwiegend unter der 100er-Marke. Die Stadt Münster hält weiterhin die Datenlage des LZGs für fundiert und gesichert, da hier fortlaufend auch rückwärtige Fälle ergänzt würden.

Was würde die Bundesnotbremse für Münster bedeuten?

Sollte die Bundesnotbremse in Münster in Kraft treten und die Ausgangsbeschränkungen gelten, müssten wir von 22 bis 5 Uhr zu Hause bleiben. Bis Mitternacht ist alleine Spazierengehen oder Joggen aber noch erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa zur Berufsausübung oder bei medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfällen.

Beim Einkaufen mit Termin ("Click and Meet") muss dann ein negativer Schnelltest vorgelegt werden. Aber einer Inzidenz unter 150 müssten Läden, die nicht vornehmlich tägliche Bedarfe anbieten, komplett schließen.

Neu wäre auch, dass beim Friseurbesuch oder bei der Fußpflege ebenfalls ein negativer Schnelltest vorgelegt werden müsste. Der Allwetterzoo könnte aufbleiben, am Eingang müsste aber auch hier ein negativer Testnachweis erfolgen.

Aufgehoben wird die Bundesnotbremse laut Gesetz, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 100 liegt.

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