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"Müllsammler" kurz vor dem Rauswurf
© ANTENNE MÜNSTER
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"Müllsammler" kurz vor dem Rauswurf

So knapp vor dem Rausschmiss stand der als "Müllsammler" bekannte Mann aus Kinderhaus im Prozess gegen ihn am Amtsgericht Münster bisher noch nicht.

Veröffentlicht: Freitag, 16.06.2023 12:43

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Die Staatsanwaltschaft Münster beantragte am Prozesstag im Amtsgerichtsgebäude am Schlossplatz heute Vormittag, den als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mann aus Kinderhaus des Gerichtssaals zu verweisen. Der Angeklagte hatte zuvor den Psychologen, der als Gutachter den Prozess begleitet, auf's Schärfste beleidigt. Er beschuldigte den Psychologen, falsche Gutachten zu stellen, warf ihm Straftaten vor und Methoden, die in der Zeit des Nationalsozialismus üblich waren. Als er ihn wiederholt einen - Zitat: "braunen Nazi" - nannte, beantragte der Staatsanwalt den Ausschluss des Angeklagten. Das Gericht entschied nach kurzer Pause aber, dass er vorerst im Gerichtssaal bleiben dürfe.

Seit Prozessbeginn versucht der Angeklagte durch Anträge dafür zu sorgen, dass das Gericht den Gutachter, der den Prozess bisher begleitet, ersetzt. Heute sprach die Staatsanwaltschaft Münster sich in dieser Frage aber dafür aus, den Antrag des Angeklagten zurückzuweisen. Es handele sich um einen langjährigen, renommierten Gutachter mit enormer Erfahrung. Von seinen Gutachten sei die Staatsanwaltschaft Münster völlig überzeugt.

Der Gutachter war bereits am zweiten Prozesstag durch den Angeklagten derart beleidigt worden, dass er nach gut anderthalb Stunden sich dagegen lautstark zur Wehr setzte. Der Angeklagte nutzte das, um darauf aufmerksam zu machen, wie impulsiv der Gutachter sei. Auch das wies die Staatsanwaltschaft Münster heute zurück:

"Das sich der Sachverständige die Vorwürfe des Angeklagten verbittet, ist menschlich nachvollziehbar."
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Ohrenarzt als Zeuge

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In der Beweisaufnahme heute sagte ein Ohrenarzt aus, der bei der Nachbarin des Angeklagten im Herbst einen Hörverlust festgestellt hatte, der durchaus durch einen Faustschlag ausgelöst sein könnte. Einen solchen Faustschlag wirft die Staatsanwaltschaft Münster dem Mann aus Kinderhaus im Rahmen des Prozesses vor. Die Nachbarin des Angeklagten könne seit dem mutmaßlichen Schlag tiefe Töne mit dem rechten Ohr nur noch schlecht hören - so sein Untersuchungsergebnis. Altersbedingt könnten Patienten oft höhere Töne nicht mehr wahrnehmen. Das Alter als Ursache des Hörverlustes von tiefen Tönen sei also unwahrscheinlich.

Zeugen hatten vor über einer Woche ausgesagt, dass sie im Herbst gesehen hätten, wie der Angeklagte seine Nachbarin auf offener Straße ins Gesicht schlug. Diese Tat streitet der Angeklagte weiter vehement ab:

"Kein Faustschlag, kein Klatscher, kein Garnichts!"

Viele andere vorgeworfene Taten hat er dagegen bereits zugegeben. Die Körperverletzung der Nachbarin ist einer der letzten Knackpunkte, die es an den restlichen Prozesstagen bis Ende Juni zu klären gilt.

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"Müllsammler" kurz vor dem Rauswurf
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Der Angeklagte gab am heutigen Prozesstag ständig Widerworte.
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Urteil in zwei Wochen geplant

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Heute in zwei Wochen (30. Juni) soll es das Urteil gegen den als "Müllsammler" bekannten Mann aus Kinderhaus geben. Allerdings hat der Angeklagte angekündigt, noch Anträge einreichen zu wollen, beispielsweise um noch weitere Zeugen zu laden. Sollte das Gericht mit den Anträgen einverstanden sein, könnte das die bisherigen Zeitpläne gegebenenfalls noch beeinflussen.

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Einzelne Anklagepunkte gestrichen

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Einige kleinere Vorwürfe gegen den Mann aus Kinderhaus lies das Gericht heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster fallen, um sich auf die wesentlichen Vorwürfe (wie Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Beleidigungen und Bedrohungen in mehreren Fällen) konzentrieren zu können. Gestrichen wurden unter anderem die Anklagepunkte, ein Hausverbot der Uni Münster missachtet, einen Mann vor seinem Grundstück in die Enge getrieben und ein Vorhängeschloss bei der Kranbesetzung vergangenes Jahr auf der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße zerstört zu haben.

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"Müllsammler" kurz vor dem Rauswurf
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Der Vorwurf, ein Vorhängeschloss beim Besetzen des Baukrans zerstört zu haben, wurde unter anderem gestrichen.
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Gericht nutzt Fernseh-Interview als Beweis-Material

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Dann sah sich das Gericht heute Vormittag noch ein Fernseh-Interview an, das die Nachbarin des Angeklagten im Herbst gegeben hat. Es wurde einen Tag nach dem mutmaßlichen Faustschlag durch den Angeklagten ins Gesicht der Nachbarin aufgezeichnet. Zwar waren in dem Videomaterial auf der Wange keine Spuren des Angriffs zu sehen - wie der Angeklagte anschließend bemerkte - wohl aber Wunden im Zahnfleisch des Unterkiefers.

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Richterin verliest bisherige Urteile gegen den Angeklagten

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Erwähnenswert ist zu guter Letzt noch das Verlesen der bisherigen Urteile gegen den Angeklagten durch die zuständige Richterin dieses Prozesses. Es handelte sich dabei um Urteile, die das Landgericht Münster in den vergangenen Jahren formuliert hat. Alle Strafen wurden bisher auf Bewährung ausgesetzt.

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