Missbrauchskomplex: Bis zu 14 Jahre Haft gefordert
Vor dem Landgericht Münster müssen sich unter anderem ein 28-Jähriger und ein 35-Jähriger stellen, denen schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen wird.
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.06.2021 04:30
Im Missbrauchskomplex "Kinderhaus" fordert die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten Adrian V. 14 Jahre Gefängnis und die anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft dem 28-jährigen IT-Techniker 32 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs vor. Er soll den Sohn seiner Lebensgefährtin selbst vergewaltigt und anderen Männern immer wieder für vergleichbare Taten zugeführt haben.
Am 48. Prozesstag sprach sich die Staatsanwaltschaft am Dienstag (15.06.) für weitere Haftstrafen aus. Nach dem Willen der Anklage soll ein Mann aus Hannover (36) für zehn Jahre ins Gefängnis, ein 43-Jähriger aus Schorfheide in Brandenburg für elf Jahre und sechs Monate, ein Mann (31) aus dem hessischen Staufenberg für zwölf Jahre. Wie beim Haupttäter fordert die Staatsanwaltschaft für die Männer die anschließende Sicherungsverwahrung. Das Plädoyer wurde zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.
Die Höhe der geforderten Haftstrafen leitet sich aus der unterschiedlichen Zahl der vorgeworfenen Taten ab. Bei der Mutter des IT-Technikers geht die Anklage davon aus, dass sie von einem gemeinsamen Missbrauch des heute elf Jahre alten Jungen durch die Männer an einem Wochenende im vergangenen Jahr gewusst hat. Sie soll wegen Beihilfe verurteilt werden.
Der Prozess gegen den 28-Jährigen wird am Donnerstag (17.06.) mit den Plädoyers der Nebenkläger fortgesetzt. Ein Urteil will das Landgericht Münster Ende Juni oder Anfang Juli verkünden.
Prozessfortsetzung gegen einen 35-Jährigen aus dem Kreis Warendorf
Derweil wird am Mittwoch (16.06.) der Prozess gegen einen 35-Jährigen fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Warendorf schweren sexuellen Missbrauch in drei Fällen sowie einen weiteren sexuellen Missbrauch eines anderen Kindes vor. Bei dem Opfer der schweren Missbrauchshandlungen soll es sich um den heute 11 Jahre alten Jungen aus Münster handeln. Bei dem weiteren Opfer soll es sich um einen damals sieben Jahre alten Jungen aus dem persönlichen Bekanntenkreis des Angeklagten handeln. Darüber hinaus wird dem Angeklagten der Besitz bzw. das Versenden kinderpornografischer Bilder und Videos vorgeworfen. Der angeklagte Tatzeitraum erstreckt sich von Dezember 2019 bis November 2020.
Fünf Urteile bereits gefällt
In Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Kinderhaus wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in Haft sitzen.