
Missbrauchskomplex: Hauptprozess startet
Heute (12. November) startet vor dem Landgericht Münster der Hauptprozess im grausamen Missbrauchskomplex von Kinderhaus. In Deutschland und anderen europäischen Ländern wird inzwischen gegen mehr als 30 Männer in Zusammenhang mit diesem Fall ermittelt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 12.11.2020 04:33
Im Juni dieses Jahres war der Fall bekannt geworden. In einer Gartenlaube in Kinderhaus soll der 27-jährige Adrian V. jahrelang den Sohn seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht und ihn auch anderen Männern angeboten haben. Die Vorwürfe gegen den Hauptangeklagten sind allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Inzwischen wird gegen über 30 Männer in Deutschland und anderen europäischen Ländern ermittelt. Teilweise sollen sie sich gegenseitig Kinder vermittelt haben, die sie dann einzeln oder in Gruppen auf's Schlimmste vergewaltigt haben sollen. In der Gartenlaube in Kinderhaus, die der Haupttatort sein soll, haben die Ermittler außerdem 500 Terrabyte Datenmaterial - vor allem kinderpornographische Fotos und Videos - sichergestellt. Ausgedruckt wären das über 3 Milliarden DinA4-Seiten. Der Hauptangeklagte ist IT-Spezialist. Es wird vermutet, dass er die Daten deshalb hochprofessionell verschlüsseln konnte, sodass der Fall nicht früher bekannt wurde.
Heute beginnt nun der Hauptprozess in Münster, das heißt in dem Fall gegen den 27-jährigen Hauptangeklagten, sowie drei weitere Männer (Angeklagte aus Niedersachsen, Staufenberg und Brandenburg, denen der 27-jährige den Jungen angeboten haben soll) und eine Frau. Bei der Frau handelt es sich um die Mutter des Angeklagten, die ihren Sohn bei den Taten unterstützt haben soll, indem sie ihm ihre Gartenlaube überließ, obwohl sie wusste, was sich darin abspielt. Die Frau war Erzieherin, bis der Fall bekannt wurde.
Erwartetes Strafmaß für den Hauptangeklagten
Der Bundestag hat inzwischen härtere Strafen für Kindesmissbrauch festgelegt - unter anderem als Konsequenz aus dem Fall in Münster, aber auch den Fällen in Bergisch-Gladbach und Lügde. Die Höchststrafe wären aktuell 15 Jahre Haft plus eine anschließende Sicherungsverwahrung. Das Pikante in dem Fall des Hauptangeklagten: Der Mann ist schon zweimal verurteilt worden, weil er kinderpornografisches Material verbreitet hat. Das Jugendamt hatte deswegen vor fünf Jahren schon Kontakt zu der Familie - hat aber damals keinen Grund gesehen, den 10-jährigen Jungen von der Familie zu trennen. Die Mutter des Jungen habe damals angegeben, sie lebe nicht mit dem 27-Jährigen in einer Wohnung und sie würde den Schutz ihres Kindes sicherstellen. Zudem gab es damals ein forensisches Gutachten. Demzufolge sei der Mann therapiefähig und es geben keinen Anhaltspunkt, dass er seine Neigungen auch in die Realität umsetzt.