
Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt
Münster ist jetzt Risikogebiet: Der 50er-Grenzwert ist überschritten. Neue verschärfte Anti-Corona-Regeln treten in Kraft. Etwa eine Sperrstunde und eine Maskenpflicht draußen.
Veröffentlicht: Montag, 26.10.2020 08:35
Münster ist seit diesem Wochenende wie auch alle Münsterland-Kreise Corona-Risikogebiet. Die Stadt hat am Sonntagmittag eine zweite Allgemeinverfügung erlassen, die kommende Nacht, am Dienstag, 27.10.2020, um 0 Uhr in Kraft tritt.
Maskenpflicht auf vielen Straßen und Plätzen
Ab Dienstag, 0 Uhr, gilt eine Maskenpflicht auf vielen Straßen und Plätzen in Münsters Innenstadt. Eine Maske muss tagsüber zum Beispiel auf dem Prinzipalmarkt und der Rothenberg, in der Ludgeristraße, auf der Salzstraße und der Stubengasse getragen werden. Abends und nachts gilt eine Maskenpflicht im Kuhviertel.
Hier gilt die Maskenpflicht von 8 bis 20 Uhr:
- Prinzipalmarkt
- Michaelisplatz
- Rothenburg
- Königsstraße (zwischen Marievengasse und Rothenburg), einschließlich Picassoplatz und Adolph-Kolping-Platz
- Hötteweg, Marievengasse
- Ludgeristraße (zwischen Verspoel und Klemensstraße)
- Salzstraße (im Bereich der Fußgängerzone)
- Bolandsgasse
- Julius-Voos-Gasse
- Windthorststraße (zwischen Klosterstraße und Ludgeristraße)
- Stubengasse
- Heinrich-Brüning-Straße
- Syndikatplatz, Platz des Westfälischen Friedens, Gruetgasse
- Klemensstraße
- Klarissengasse
- Beginengasse
Hier gilt die Maskenpflicht von 20 bis 5 Uhr:
- Jüdefelderstraße (zwischen Münzstraße und Überwasserstraße)
- Münzstraße (auf dem südlichen Gehweg/Parkplatz zwischen Schlossplatz und Jüdefelderstraße)
Die Maskenpflicht gilt nicht für Radfahrer auf den entsprechenden für den Radverkehr zugelassenen Bereichen während der Fahrt.
Sperrstunde für alle gastronomischen Betriebe
Für Kneipen, Bars und Restaurants gilt eine Sperrstunde zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit darf in der Stadt - zum Beispiel in Supermärkten oder an Tankstellen - kein Alkohol verkauft werden. Die verschärften Maßnahmen gelten bis auf Weiteres. Sie könnten erst wieder zurückgenommen werden, nachdem der Grenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
Wochenmarkt und Sportveranstaltungen
Was die Zukunft für den Wochenmarkt angeht, kann sich Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer noch nicht festlegen. Dort wurden die Regeln bislang gut eingehalten, sagte Heuer im ANTENNE MÜNSTER-Interview: "Im Moment warten wir die Entwicklungen noch einmal ab. Aktuell sehe ich da noch keine Notwendigkeit. Wir haben ja schon einen stark veränderten Wochenmarkt, der in keiner Weise so ist wie noch im Februar. Aber wir werden das noch einmal kritisch diskutieren."
Einschränkungen wird es aber vor allem auch bei den Sportveranstaltungen des SC Preußen Münster, der WWU Baskets und des USCs geben. Denn da werden die Zuschauerzahlen deutlich reduziert: Im Freien dürfen nur noch 500, in Hallen nur noch 250 Zuschauer/-innen dabei sein.
Weitere Regelungen, die in Kraft treten
Ab morgen (27.10.) dürfen wir uns nur noch mit maximal fünf Personen oder den Mitgliedern von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Private Feste und Feiern sind nur noch mit höchstens zehn Gästen erlaubt. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer hat für diese Woche weitere Entscheidungen und Maßnahmen für Münster angekündigt. Unter anderem soll es dabei auch um die Weihnachtsmärkte gehen.
Krisenstabsleiter appelliert an Eigenverantwortung
Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer appelliert an alle Münsteraner, auch im Privaten eigenverantwortlich und rücksichtsvoll mit der Situation umzugehen. Die getroffenen Maßnahmen könnten erst wieder zurückgenommen werden, nachdem der Grenzwert an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Krisenstabsleiter Heuer hat in der ANTENNE MÜNSTER-Morningshow noch einmal alle neuen Regelungen erklärt und auch ein Blick auf das Weihnachtsfest gewagt.



