Maskenpflicht für Lehrer gekippt: Stadt legt Beschwerde ein

Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Verfügung der Stadt für eine ausnahmslose Maskenpflicht für Lehrer gekippt. Die Stadt will das nicht hinnehmen und legt Beschwerde ein.

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Die Verordnung sei unverhältnismäßig, begründen das die Richter. Seit Montag gilt die verschärfte Maskenpflicht. Ihr zufolge müssen Lehrer, Betreuungskräfte und sonstiges Personal in den Schulen durchgehend eine Alltagsmaske tragen, auch dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten können. Die Stadt hatte das im Alleingang verfügt und dem Land NRW sogar empfohlen, die Regelung für alle Städte und Kreise zu übernehmen.

Ein Lehrer aus Münster hat sich nun erfolgreich dagegen gewehrt. Das Gericht sieht die erweiterte Pflicht als unverhältnismäßig an, gerade in Münster, wo sich das Infektionsgeschehen in letzter Zeit beruhigt hat.

Die Stadt Münster hält an ihrer Sichtweise fest und will beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Bis dahin setzt sie die Verfügung aus.

Der relative Erfolg, den die Stadt Münster mit ihren teilweise über die Vorgaben des Landes hinausgehenden Schutzmaßnahmen erreicht hat, sollte nicht als Argument gegen die Fortsetzung dieser Strategie verwendet werden.

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer

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