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Maskenpflicht auch an Bült und Hauptbahnhof
© ANTENNE MÜNSTER
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Maskenpflicht auch an Bült und Hauptbahnhof

Im Zuge des am Montag (2.11.) beginnenden Teil-Lockdowns hat die Stadt Münster die Maskenpflicht in der Innenstadt erweitert. Sie gilt nun auch am Hauptbahnhof und am Bült.

Veröffentlicht: Sonntag, 01.11.2020 17:25

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Seit einigen Tagen gilt die Maskenpflicht in Münster von 8 bis 20 Uhr in den Einkaufsstraßen der Innenstadt. Ab 8 Uhr am Montag (2.11.) müssen wir Münsteraner nun auch am Bült, am Alten Fischmarkt und Alten Steinweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im Detail gilt die Maskenpflicht auf diesen Straßen:

  • Drubbel (zwischen Prinzipalmarkt und Alter Fischmarkt)
  • Alter Fischmarkt
  • Bült (Alter Fischmarkt bis Kirchherrngasse)
  • Kirchherrngasse
  • Alter Steinweg (Kirchherrngasse bis Alter Fischmarkt)
  • Windthorststraße (jetzt vollständig)

Maskenpflicht besteht ab sofort auch für den Vorplatz am Hauptbahnhof und die Bahnhofstraße. In diesem Bereich sogar von 6 bis 24 Uhr.

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Kontrollen erst ab Mittwoch

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Da die neue Verfügung sehr kurzfristig kommt, will das Ordnungsamt die neu hinzu gekommenen Straßen und Plätze aber erst ab Mittwoch kontrollieren. Aufgehoben wurde die nächtliche Maskenpflicht für die Jüdefelderstraße, weil die Kneipen dort wie überall anders geschlossen bleiben.

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Hier gilt die Maskenpflicht bereits

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Auf diesen Straßen und Plätzen in der Innenstadt gilt die Maskenpflicht bereits seit dem 27. Oktober jeweils von 8 bis 20 Uhr:

  • Prinzipalmarkt
  • Michaelisplatz
  • Rothenburg
  • Königsstraße (zwischen Marievengasse und Rothenburg), einschließlich Picassoplatz und Adolph-Kolping-Platz
  • Hötteweg, Marievengasse
  • Ludgeristraße (zwischen Verspoel und Klemensstraße)
  • Salzstraße (im Bereich der Fußgängerzone)
  • Bolandsgasse
  • Julius-Voos-Gasse
  • Windthorststraße (zwischen Klosterstraße und Ludgeristraße)
  • Stubengasse
  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Syndikatplatz, Platz des Westfälischen Friedens, Gruetgasse
  • Klemensstraße
  • Klarissengasse
  • Beginengasse

Die Maskenpflicht gilt nicht für Radfahrer auf den entsprechenden für den Radverkehr zugelassenen Bereichen während der Fahrt.

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Hier kommt ihr zur Übersicht, was sonst aktuell im November geht und was nicht.

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