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Marode Autobahnbrücken
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Marode Autobahnbrücken

Sanierungsbedürftig sind die Brücken am Rüschhausweg, Landwehr, Bredeheide, Am Rohrbusch, Bönneweg, Wiedaustraße und Vogelsang.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.09.2022 14:00

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Stadt Münster überrascht

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Die Ankündigung der Autobahn GmbH, die Traglast an vielen Brückenbauwerken in Nordrhein-Westfalen neu auszuweisen und damit die Nutzungsmöglichkeiten zu verschärfen, hat die Stadt Münster überrascht. Auf Münsteraner Stadtgebiet sind insgesamt sieben Brücken betroffen. Insbesondere die Kurzfristigkeit der Umsetzung und ihre Folgen stellt Politik, Verwaltung und nicht zuletzt landwirtschaftliche Betriebe vor große Herausforderungen. Oberbürgermeister Markus Lewe hat bereits Kontakt mit der Autobahn GmbH aufgenommen und u.a. angemahnt, dass von Seiten der Bundeseinrichtung plötzlich viel Druck auf die betroffenen Kommunen erzeugt wird.

Denn: Die Autobahn GmbH des Bundes hat eine Frist bis Ende Oktober gesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sollen entsprechende Neu-Beschilderungen an den Bauwerken aufgestellt sein und alternative Routen für dort dann nicht mehr zulässige Kraftfahrzeuge feststehen. Termine zur beabsichtigten Erneuerung dieser Brücken hat die Autobahn GmbH hingegen bisher nicht genannt.

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Welche Bauwerke sind betroffen?

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Es handelt sich um die Autobahnbrücken am Rüschhausweg, Landwehr, Bredeheide, Am Rohrbusch und Bönneweg (alle A1) sowie Wiedaustraße und Vogelsang (beide A43). Innerhalb des Gebietes der Niederlassung Westfalen der Autobahn GmbH des Bundes sind 334 Brückenbauwerke gelistet, für die Gutachten zur Tragfähigkeit beauftragt wurden. Nach der Bestandsanalyse und vorangegangener "komplexer Berechnungen" müssten diese Bauwerke erneuert werden, weil ihre Tragfähigkeit auf Dauer nicht genügt.

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Was ist die direkte Folge dieser Gutachten für die Bürger:innen?

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Besagte Brückenbauwerke sind offenbar den immer schwerer werdenden Fahrzeugen nicht mehr gewachsen. Eine weiterhin uneingeschränkte Nutzung entsprechend des Status Quo könnte schwerwiegende Schäden am Bauwerk verursachen. Konkrete Schäden wurden jedoch nicht festgestellt. Um die Situation hier zu entschärfen, soll die bislang vorhandene gewichtsbeschränkende Beschilderung ersetzt werden. Bestimmte schwere Fahrzeugtypen dürften diese Brücken also nicht mehr uneingeschränkt überfahren. Eine zusätzliche Reduktion der Fahrbahnbreite ist möglich, um eine Überlastung der Brücken zu vermeiden.

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Stadt Münster muss die Maßnahmen umsetzen

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Baulastträger für Bundesfernstraßen ist zwar der Bund und damit zugleich für Ausweisung, Bau und Prüfung nach Bundesfernstraßengesetz zuständig. Trägerin der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten ist aber die Stadt Münster. Damit wird sie nun in die Pflicht zur Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen genommen.

Die jeweils sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den einzelnen Bauwerken machen jeweils angepasste Maßnahmen erforderlich. Die Brücke am Bönneweg ist mittlerweile abgerissen, weil es dort bis Ende des Jahres einen Neubau gegen wird.

Anders sieht es bei den zweispurigen Bauten am Rüschhausweg, Wiedaustraße und Vogelsang aus. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine gewichtsbeschränkende Beschilderung auf 40 Tonnen bei einstreifigem Verkehr oder 16 Tonnen bei freiem Begegnungsverkehr anzubringen. Für die einspurigen Brücken Landwehr, Bredeheide und am Rohrbusch muss die bestehende Gewichtsbeschränkung deutlich verschärft werden: auf 7,5 Tonnen bei freiem Begegnungsverkehr oder aber bei einstreifigem Verkehr auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen.

Die Stadt Münster wird nun nach Information durch die Autobahn GmbH des Bundes die jeweilige Situation prüfen, die Auswirkungen für den Verkehr insgesamt und für die Landwirtschaft betrachten.

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