Lockdown im November: Was wir dürfen und was nicht

Einen "Lockdown Light" haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder beschlossen. Er gilt vom 2. bis zum 30. November.

© ANTENNE MÜNSTER

Private Treffen dürfen nur noch innerhalb von zwei Hausständen mit höchstens zehn Personen stattfinden. Außerdem gelten folgende Schließungen oder Verbote vom 2. bis zum 30. November:

  • Schließung der Gastronomie (Restaurants/Bistro/Cafés), Ausnahme: Das Essen kann abgeholt oder geliefert werden
  • Kantinen dürfen geöffnet bleiben
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Konzerthäuser oder Museen
  • Schließung von Kosmetik-, Massage- u. Tattoostudios
  • Schließung des Allwetterzoos. Auch der geplante Christmas Garden im Allwetterzoo, der am 19. November starten sollte, findet nicht statt.
  • Verbot von Messen oder Freizeitparks und von Flohmärkten
  • Verbot von Freizeit- u. Amateursport (Ausnahme: Individualsport): Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios bleiben geschlossen
  • Bundesweites Beherbergungsverbot: Private Reisen sollen nicht stattfinden, nur noch Dienstreisen sind möglich
  • Verbot von Martins- und Laternenumzügen

Schulen, Kitas und der Einzelhandel bleiben geöffnet

Ziel der Ministerpräsidenten-Runde mit der Kanzlerin war es, Schulen und Kitas offen zu halten. Auch einkaufen dürfen wir weiterhin. Allerdings gibt es Einlassbeschränkungen. Der Einzelhandel muss darauf achten, dass nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter im Laden ist. Offen bleiben dürfen auch Friseurgeschäfte oder Physiotherapie-Praxen.

Profi-Ligen im Sport ohne Zuschauer

Liga-Spiele im Profisport dürfen weiter stattfinden, allerdings vorerst bis Ende November gänzlich ohne Zuschauer. Ob das auch für Preußen Münster und die Regionalliga gilt, soll am Montag (2.11.) entschieden werden. Die Preußen spielen laut Plan am Dienstag, 3. November, in Dortmund. Am Samstag drauf zuhause gegen Ahlen.

Firmen sollen Heimarbeit ermöglichen

Bund und Länder fordern die Arbeitgeber eindringlich dazu auf, ihren Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.

Ausgleich für Umsatzausfälle im November

Solo-Selbständige und Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die im November nicht arbeiten können oder schließen müssen, sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzausfalles ersetzt bekommen. Größere Betriebe erhalten bis zu 70 Prozent. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats oder der Jahresschnitt von 2019.

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