
Lebenslang für 52-Jährigen
Lebenslange Haft wegen Mordes und versuchten Totschlags: So lautet das Urteil des Landgerichts gegen einen 52-jährigen Münsteraner.
Veröffentlicht: Montag, 07.12.2020 16:23
Der Mann habe die Arglosigkeit seines Mitbewohners ausgenutzt, der der Lebensgefährte seiner verstorbenen Mutter war. Er habe dem 77-Jährigen von hinten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und mit einem Messer in den Hals gestochen. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Streit an einem Tag im April war aufgekommen, weil der 77-Jährige Möbel aus der noch gemeinsamen Wohnung holen wollte. Auch auf den Großneffen des Getöteten schlug der 52-jährige Münsteraner mehrfach mit dem Hammer auf den Kopf. Mit dem Urteil "lebenslang" folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.