
Klage von Tagesmutter erfolglos
Vor dem Verwaltungsgericht Münster hatte heute (29.10.) eine Tagesmutter aus Münster keinen Erfolg. Sie wollte erreichen, dass die Stadt Münster mehr zahlt.
Veröffentlicht: Dienstag, 29.10.2024 16:02
Hintergrund ist das von der Stadt Münster eingeführte Finanzierungskonzept für die Kindertagespflege vor rund zwei Jahren. Seitdem sei die Vergütung aus Sicht der Klägerin unzureichend. Früher hätte die Stadt mehr gezahlt. Zum einen ging es der Klägerin um die Sachkosten. Darunter fallen zum Beispiel Spielsachen, Windeln oder auch Fortbildungen oder Ausflüge. All das sei teuer und werde nicht ausreichend erstattet. Zum anderen ging es ihr um den sogenannten Anerkennungsbetrag. Den hatte die Stadt neu berechnet, nun sei er zu niedrig. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage der Tagesmutter zurück. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt in den kommenden zwei Wochen. Danach zeigt sich, ob der Fall in die zweite Instanz, also vor das Oberverwaltungsgericht, geht oder nicht.