Kitas dürfen ab 8. Juni eingeschränkt öffnen

Von Montag, 8. Juni, an sollen alle Kinder wieder in die Kitas kommen. Dann startet für die rund 180 Kitas in Münster ein sogenannter eingeschränkter Regelbetrieb.

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Gleiches gilt für die rund 290 Tagespflegeeinrichtungen in unserer Stadt. Die neuen Regelungen für das Land NRW hat NRW-Familienminister Joachim Stamp am Mittwoch (20.05.) in einem Pressestatement angekündigt. Bisher hatte Stamp den eingeschränkten Regelbetrieb erst für September in Aussicht gestellt. Am 8. Juni werde nun auch das corona-bedingte Betretungsverbot in Kitas und bei Tageseltern aufgehoben.

Was bedeutet eingeschränkter Regelbetrieb?

Was NRW-Familienminister Stamp für die Kitas und die Tagespflege in NRW angekündigt hat, bedeutet für die Eltern im Einzelnen:

  • Eltern können nur einen reduzierten Betreuungsumfang wahrnehmen
  • Sie können ihr Kind wahlweise 15, 25 oder 35 Stunden in der Woche betreuen lassen
  • Erlaubt sind nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte
  • Alle Gruppen müssen räumlich voneinander getrennt werden
  • Alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein
  • Eine normale 45-Stunden-Betreuung wird voraussichtlich frühestens nach dem 31. August wieder angeboten
  • Der eingeschränkte Regelbetrieb gilt dann auch für Kinder, die bislang in der Notbetreuung ein umfangreicheres Angebot hatten
  • Kitas, die von sich aus mehr Betreuung anbieten wollen, können dies in Absprache mit den Jugendämtern tun
  • Kitas, die selbst das reduzierte Angebot nicht gewährleisten können, kann es in Ausnahmefällen auch geben

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