
Keine Künstlersozialabgabe für Kunstprojekt im Bahnhofsviertel
Im Zuge der Umgestaltung verschiedener Stromschaltkästen durch die "Immobilien- und Standortgemeinschaft Bahnhofsviertel Münster" (ISG) forderte die Deutsche Rentenversicherung vom Verein eine Zahlung an die Künstlersozialkasse. Jetzt hat das Sozialgericht Münster entschieden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 14.08.2019 04:00
Der international renommierte Frankfurter Künstler und Kunstprofessor Tobias Rehberger hatte vor sieben Jahren damit begonnen, an den Schaltschränken und -kästen im Bahnhofsviertel Rohre und Lampen zu installieren. Die Deutsche Rentenversicherung wollte von der ISG für diese künstlerische Leistung rund 18.000 Euro, die an die Künstlersozialkasse zu zahlen seien.
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts muss der Verein nun aber doch nicht zahlen - er sei kein professioneller Kunstvermarkter, vergebe nur gelegentlich Aufträge an Künstler und sei zudem nicht werbend für sich oder seine Mitglieder tätig geworden.