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Kanal ist kein Freibad
© ANTENNE MÜNSTER
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Kanal ist kein Freibad

Wer im Kanal in Münster schwimmen geht, riskiert mitunter sein Leben. Warum es schnell zu gefährlichen Situationen kommen kann und was es zu beachten gilt, haben wir für euch zusammengefasst.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.07.2026 04:30

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Der Kanal ist kein Freibad, das bewacht ist. Jedes Jahr kommt es im Freiwasser zu schweren Unfällen, die teilweise tödlichen enden. Nach Angaben des DLRG gab es im Juni bundesweit so viele Badetote wie seit mehr als 20 Jahren nicht zum Start des Sommers; mindestens 99 Menschen ertranken. In Münster hat es in diesem Sommer bislang zum Glück noch keine Unfälle gegeben, hat uns das Wasserstraßen- und Schifffahrsamt mitgeteilt. Das deckt sich mit den Aussagen der Wasserschutzpolizei: Keine Badeunfälle mit Todesfällen. Es gab aber einen Einsatz, wo nach einer vermissten Person gesucht wurde.

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Auf gefährliche Situationen vorbereitet sein

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Natürlich bereitet sich der Rettungsdienst auf den Ernstfall vor. Regelmäßig gibt es Tauchübungen im Kanal, gestern (28.07.) erst. Die Wasserschutzpolizistinnen und -polizisten fahren auch regelmäßig Streife. Wenn es notwendig ist, gibt es Lautsprecherdurchsagen oder direkte Ansprachen. Und es gibt auch immer mal wieder gemeinsame Kontrollen von der Landespolizei, dem jeweiligen Ordnungsamt und teils auch welche mit Kräften der Einsatzhundertschaft, sagte uns die Wasserschutzpolizei.

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Diese Regeln gelten für den Kanal

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Eigentlich sollte gar nicht im Kanal geschwommen werden; das ist lebensgefährlich. Unter anderem können die Sogwirkung, Wassertiefe, Dinge, die unter Wasser liegen und natürlich der Schiffsverkehr innerhalb von Sekunden zu lebensgefährlichen Situationen führen, sagt die Wasserschutzpolizei. Wer das überschätze oder eine Mutprobe mache, zahle im schlimmsten Falle mit seinem Leben. Die Wasserschutzpolizei und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sagen: Der Dortmund-Ems-Kanal ist eine Verkehrsstraße für die Schifffahrt – und kein Badegewässer. Der Appell ist daher klar: Zum Abkühlen sollte ins Freibad oder an ausgewiesene Badestellen gegangen werden!

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Appell des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes

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Generell gilt, dass der Dortmund-Ems-Kanal in erster Linie dem Schiffsverkehr dient. Hier bei uns in NRW zählt das Baden und Schwimmen in Kanälen zum sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. An einigen Stellen ist das Schwimmen ausdrücklich verboten. Und zwar unter anderem 100 Meter vor und hinter Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen und im Schleusenbereich. Und - sollte eigentlich klar sein - es ist verboten, Schiffe anzuschwimmen. Wer das macht, riskiert sein Leben. Verboten ist natürlich auch das Springen von Brücken. Das ist nicht nur für sich selbst gefährlich, unter anderem wegen unter Wasser liegender Gegenstände, wie Räder oder Einkaufswagen, sondern auch für andere: Ruder:innen oder Stand-Up-Paddler:innen zum Beispiel.

Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Seite des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes.

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