
Innengastro und Fitnessstudio jetzt ohne Testpflicht
Seit Freitag (11.06.) müssen wir in Restaurants oder Cafés keinen Test mehr vorlegen. Gleiches gilt für Fitnessstudios. Die Rückverfolgung per Check-In ist aber weiter Pflicht.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.06.2021 10:58
Unter anderem fällt die Testpflicht in der Innengastronomie weg. Das werde wohl besonders im Tagesgeschäft helfen, erhofft sich Marcus Geßler, Sprecher der Innenstadt-Gastronomen, im ANTENNE MÜNSTER-Interview:
Kontaktsport im Freien und in Innenräumen ist mit bis zu 100 Personen und negativem Corona Test möglich. Hallensport und die Nutzung der Fitnessstudios sind mit einem Test und gesicherter Kontaktverfolgung erlaubt.
Beim Betrieb von Kultureinrichtungen wie Museen entfällt die Personenbegrenzung. Kulturveranstaltungen draußen und drinnen können mit bis zu 1.000 Personen durchgeführt werden, wahlweise ohne Testpflicht oder ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen. Kulturveranstaltungen drinnen dürfen mehr als 1.000 Zuschauer haben. Dabei gibt es aber eine Testpflicht und Mindestabstände müssen eingehalten werden.
Spielplätze ohne Maskenpflicht
Auf den Spielplätzen in ganz NRW ist die Maskenpflicht aufgehoben. Auch das geht aus der neuen Coronaschutzverordnung des Landes hervor.
Auch in Jugendherbergen oder Zeltlagern gibt es Lockerungen der Maskenpflicht.