In einer Woche ist "Anbaden"
Heute in einer Woche, am 1. Mai, startet Münster traditionell in die neue Freibadsaison mit der Auftaktaktion "Mit dem Rad ins Bad".
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.04.2024 03:39
Das "Anbaden" ist wie üblich im Freibad Coburg vorgesehen. Dort sorgt die Fernwärme für die richtige Wassertemperatur. Deshalb geht es in dem Freibad wieder etwas früher in die neue Saison. Unter dem Motto "Mit dem Rad ins Bad" erhalten alle Badegäste, die zum Saisonstart mit dem Fahrrad kommen, freien Eintritt. Diese Einladung ist eine gemeinsame Aktion des Sportamts und des Fahrradbüros der Stadt Münster. Der 1. Mai ist nicht nur der traditionelle Start in die Freibadsaison, sondern auch Start für die Fahrrad-Aktion in Münster. In den beiden anderen Freibädern, in Hiltrup und Stapelskotten geht es dann Mitte Mai los.
Buntes Programm zum Start
Um 12 Uhr öffnet das Freibad am 1. Mai, Für den Einlass mit dem Rad gibt es hinter dem Parkplatz einen separaten Eingang, der direkt auf die Liegewiese führt. Im Freibad erwartet alle Badegäste – mit oder ohne Fahrrad – Live-Musik der Folk-Pop-Band Van Deyk aus Hamburg. Neben Freibad-Pommes bietet der Kiosk als kleines Highlight zum Saisonstart alkoholfreie Cocktails an. An einem mobilen Coffee-Bike erhalten Badegäste wieder ein breites Angebot an köstlichen Kaffeespezialitäten zu günstigen Preisen. Die kleinen Badegäste können sich auf einer großen Leuchtturm-Hüpfburg oder in sogenannten "Walking Waterballs" im Schwimmbecken austoben. Der neue Badleiter Dennis Küpker hat das Freibad Coburg in diesem Jahr übernommen und gemeinsam mit seinem Team in den letzten Wochen alles für den Saisonstart 2024 vorbereitet.
Personaldecke weiterhin dünn
Zwar hat die Stadt weitere Rettungsschwimmer:innen eingestellt. Nach wie vor fehlen aber Fachangestellte für die Betriebe, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Die Personallage habe sich im Vergleich zum Jahresbeginn zwar nicht verschlechtert, der Personalstamm bei den Fachkräfte konnte aber auch noch nicht ausgebaut werden. Diese Fachangestellten müssen verpflichtend in der Wasseraufsicht eingesetzt werden, Rettungsschwimmer:innen unterstützen sie auf Abruf.
Keine Änderung bei den "Oben-Ohne-Regeln"
In allen städtischen Bädern gilt weiter die aktuelle Haus- und Badeordnung. Der Paragraph 5 darin gestattet den Aufenthalt im Nassbereich nur in „üblicher Badebekleidung“. Das "Oben-Ohne-Baden", also ohne ein Bikinioberteil, ist somit nicht erlaubt. Wer keine übliche Badebekleidung trägt, wird vom Badpersonal darauf hingewiesen. Und wer gegen die Haus- und Badeordnung grundsätzlich verstösst, kann aus dem Bad verwiesen werden. Sich Oben-Ohne auf den Liegewiesen in den Freibädern zu sonnen, ist dagegen nicht verboten.