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Impfpflicht im Gesundheitswesen
© Angelo Esslinger_Pixabay
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Impfpflicht im Gesundheitswesen

Seit Dienstag (15.03.) gilt die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen - ab sofort können die Behörden die Umsetzung überprüfen. 

Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 18:30

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Hier in Münster dürfte es nur wenig zu beanstanden geben: Es sind inzwischen fast alle Beschäftigten im Gesundheitswesen geimpft. Sprecher:innen von Uniklinik, Alexianern und Evangelischem Krankenhaus etwa berichten von einer internen Impfquote von 99%.

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Die Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen müssen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen. Das Gesundheitsamt kann das überprüfen und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Das Amt muss jetzt die Impfnachweise von bislang noch Ungeimpften Mitarbeiter:innen anfordern. Gibt es den Nachweis nicht, muss das Gesundheitsamt bis zum 15. Juni jeweils im Einzelfall prüfen, ob ein Beschäftigungsverbot erteilt wird.

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