
Im Ernstfall handlungsfähig
Polizei und Justiz auch müssen auch im Krisenfall arbeits- und handlungsfähig sein. Dazu gab es am Donnerstag (11.04.) in Münster eine Übung.
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.04.2024 15:22
Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (l.) und Justizminister Dr. Benjamin Limbach (r.) haben an der Notfall-Übung von Polizei und Justiz teilgenommen. Ziel war es, zu testen, wie das Polizeipräsidium Münster mit dem Amts- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft im Falle eines flächendeckenden und dauerhaften Stromausfalls weiter zusammenarbeitet. Das sogenannte "47er-Modell" regelt das Zusammenspiel der Behörden im Krisenfall. Es ist ein Baustein der Landesregierung, um die Landesverwaltung im Ausnahmezustand handlungs- und arbeitsfähig zu halten. Innenminister Herbert Reul:
Wir müssen uns für Situationen, in denen Nichts mehr geht, so aufstellen, dass wir weiterarbeiten können. Auch in der Krise gelten Recht und Gesetz. Ob Cyberangriff, Stromausfall oder Gasmangellage; in Zeiten, die herausfordern, müssen wir uns auf alles vorbereiten. Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei so gut klappt. Für den Ernstfall zu proben ist immer gut. Und wenn wir feststellen, dass da noch Sand im Getriebe ist, justieren wir nach.
Justizminister Dr. Benjamin Limbach:
Mit dem "47er-Modell" stellen wir Notfallprozesse für ein gemeinsames Handeln von Justiz und Polizei sicher. Der Rechtsstaat bewährt sich und funktioniert auch in Krisensituationen. Nicht nur bei besonderen Herausforderungen sind Polizei und Justiz verlässliche Partner.
So lief die Notfall-Übung ab
Die Notfall-Übung fand im Polizeipräsidium statt. Dort wurde ein flächendeckender Stromausfall im Münsterland simuliert. Dazu wurde ein sogenannter Black-Building-Test durchgeführt, bei dem im Polizeipräsidium der Strom abgestellt wurde. Die Polizei stellte dann auf den Notstrombetrieb um. Zusätzlich zum Stromausfall wurde ein fiktiver Mordversuch dargestellt. Der festgenommene Tatverdächtige musste unter erschwerten Bedingungen vernommen und dem Haftrichter vorgeführt werden. Die kommunikativen und organisatorischen Prozesse zwischen Anwaltschaft, Justizvollzugsanstalt, Gerichten und Polizei wurden auf den Prüfstand gestellt. Polizei und Justiz waren mit der Übung zufrieden.
Das 47er-Modell
Das "47er-Modell" ist ein gemeinsames Projekt von Innenministerium und Justizministerium. Geregelt wird damit die Zusammenarbeit der 47 Kreispolizeibehörden mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen. Hierin sind die Arbeitsabläufe sowie Kommunikationswege der Behörden in Krisensituationen festgelegt. Es soll sichergestellt werden, dass Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung in Ausnahmesituationen nicht beeinträchtigt werden. Das Modell sieht vor, dass Richter:innen sowie Staatsanwält:innen ihre Arbeit in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kreispolizeibehörde weiterführen können. Dort stehen Notstromaggregate sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze zur Verfügung. Verfahren gegen Straftäter:innen werden nicht aufgeschoben, sondern können so trotz erschwerter Bedingungen fortgesetzt werden.
