
Holger Erdmann ist neuer Superintendent
Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Münster hat Holger Erdmann (48) zum neuen Superintendenten gewählt.
Veröffentlicht: Freitag, 28.02.2020 15:30
Mit 63 Stimmen konnte sich der Pfarrer im fünften Wahlgang durchsetzen. Dr. Lutz Meyer hatte nach dem vierten Wahlgang, in dem er 37 Stimmen erhielt, den Weg frei gemacht, indem er seine Kandidatur zurückzog. Daniela Fricke war nach dem ersten Wahlgang mit 26 erhaltenen Stimmen ausgeschieden.
Der Wahlhandlung waren am Vormittag Vorstellungsreden aller drei nominierten Kandidierenden sowie eine intensive Befragung vorausgegangen.
In einem sehr konkreten und praxisnahen Vorstellungsvortrag zum Thema Kirche und Kirchenkreis in 20 Jahren hatte Erdmann zu einem klaren Blick auf die Herausforderungen und Probleme aufgerufen, in der die Kirche sich befinde. Dies müsse nicht zur Erstarrung führen, vielmehr gelte es den Wandel zu gestalten. Wer in 20 Jahren Kirche sein wolle, müsse unter anderem interprofessionelle Teams nutzen und dürfe nicht nur auf Pfarrerinnen und Pfarrer setzen.
Die Zukunft ist ungewiss, aber gewiss in Gottes Hand.
Superintendent Holger Erdmann
Der in Witten im Ruhrgebiet geborene Erdmann ist seit 17 Jahren Pfarrer in der Evangelischen Kirchengemeinde Borghorst-Horstmar im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, dort seit März 2018 auch stellvertretender Synodalassessor. Darüber hinaus unterrichtet er an der Städtischen Realschule Burgsteinfurt das Fach Evangelische Religionslehre.
Der Superintendent / die Superintendentin
Der Superintendent/die Superintendentin ist leitender Pfarrer/Pfarrerin eines Kirchenkreises. Er oder sie wird von der Kreissynode gewählt und leitet laut Kirchenordnung den Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes.
Der Superintendent bzw. die Superintendentin hat dabei auch die Aufgabe, die Kirche nach außen zu vertreten.
Er oder sie ist Dienstvorgesetzter der Pfarrerinnen und Pfarrer und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Kirchenkreis direkt unterstehen.
Die Kreissynode
Die Leitung des Kirchenkreises liegt bei der Kreissynode. Sie ist sozusagen das "Parlament" des Kirchenkreises.
In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen heißt es in Artikel 87: "Die Kreissynode ist berufen, über dem kirchlichen Leben in ihrem Bereich zu wachen und es zu fördern, den Kirchengemeinden Anregung und Hilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu geben, gemeinsame Arbeiten der Kirchengemeinden in Angriff zu nehmen und an der Leitung der Evangelischen Kirche von Westfalen mitzuwirken."
Aufgaben
Die Kreissynode hat unter anderem die Aufgabe, die Superintendentin oder den Superintendenten und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes sowie die Abgeordneten zur Landessynode zu wählen. Sie entscheidet auch über Vorlagen des Kreissynodalvorstandes und der Kirchenleitung sowie über Anträge der Kirchengemeinden und kreiskirchlichen Ausschüsse.
Die Kreissynode wird alle vier Jahre neu gebildet. Mitglieder der Kreissynode sind
- Abgeordnete der Kirchengemeinden;
- die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden und Verbände;
- die Superintendentin oder der Superintendent des Kirchenkreises;
- die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes;
- vom Kreissynodalvorstand berufene Mitglieder.
Die Verhandlungen der Kreissynode sind öffentlich, soweit sie im Einzelfall nichts anderes beschließt.
Nähere Informationen über den Evangelischen Kirchenkreis Münster unter www.ev-kirchenkreis-muenster.de.
