
Hörerfragen zu Ostern - Was darf ich? Was darf ich nicht?
Wir klären eure Fragen zum Familienbesuch, Osterfeuer und Co.!
Veröffentlicht: Dienstag, 07.04.2020 17:43
"Wir alle werden eine ganz andere Osterzeit erleben als je zuvor", sagte Angela Merkel vor kurzem in ihrem Podcast. Aber wie werden wir es denn jetzt erleben? Wir haben für euch beim Ordnungsamt Münster nachgefragt und klären eure Fragen zu den Oster-Feiertagen.
Darf ich zu Ostern meine Kern-Familie (Eltern/Lebenspartner/Kinder) besuchen?
Ja, mit Verwandten in gerader Linie und Lebenspartner/Ehegatte dürfen Sie sich auch im öffentlichen Raum aufhalten.
Darf ich dafür auch in ein anderes Bundesland fahren?
In Nordrhein-Westfalen gibt es in diesem Rahmen keine Reisebeschränkungen. Ggf. abweichende Regelungen anderer Bundesländer sind jedoch zu beachten.
Dürfen zu Ostern auch Familienmitglieder kommen, die nicht zur Kern-Familie gehören?
Zusammentreffen im privaten Bereich sind nicht unmittelbar durch die Verordnung verboten. Es gilt jedoch der klare Appell: Beachten Sie auch im privaten Bereich dringend die Notwendigkeit zur Kontaktminimierung und verzichten Sie auf Zusammentreffen mit vielen oder wechselnden Personen. Beachten Sie auch unbedingt die einschlägigen Hinweise zu Abständen und Hygiene. Schützen Sie gerade auch Risikopersonen mit Vorerkrankungen und hohem Alter.
Darf ich zu Ostern mit Nachbarn oder guten Freunden im Garten grillen, wenn wir 1,50 Meter Abstand zueinander halten?
Zusammentreffen im privaten Bereich sind nicht unmittelbar durch die Verordnung verboten. Es gilt jedoch der klare Appell: Beachten Sie auch im privaten Bereich dringend die Notwendigkeit zur Kontaktminimierung und verzichten Sie auf Zusammentreffen mit vielen oder wechselnden Personen. Beachten Sie auch unbedingt die einschlägigen Hinweise zu Abständen und Hygiene. Schützen Sie gerade auch Risikopersonen mit Vorerkrankungen und hohem Alter.
Was ist die Empfehlung für den Osterspaziergang?
Der Osterspaziergang kann stattfinden, es sollten jedoch Ziele gemieden werden, an denen man davon ausgehen kann, dass sich dort eine Vielzahl von Personen aufhält und das Abstandhalten kaum möglich ist, z.B. nachmittags am Aasee oder nachmittags entlang des Dortmund-Ems-Kanals. Ziel ist es, Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden.
Darf ich Oma und/oder Opa besuchen? Zumindest mit Blickkontakt, aber genügend Abstand?
Der Schutz von Risikopersonen mit Vorerkrankungen und hohem Alter ist aktuell sehr wichtig. Auch wenn es formal nicht verboten ist, sollte genau überlegt werden, ob man in der derzeitigen Situation das Risiko eingeht. Viele Covid-Erkrankungen verlaufen symptomfrei und damit unbemerkt. Fehlende Rücksichtnahme kann aktuell zu schweren Erkrankungen führen.
Darf ich privat im Garten ein Osterfeuer machen?
Nein, das Verbrennen von Gegenständen wie auch Grünschnitt ist sowohl nach dem Landesimmissionsschutzgesetz als auch nach dem Abfallrecht verboten. Als Veranstaltung ist das Osterfeuer nach der Coronaschutzverordnung und einem Erlass des Landes NRW ebenfalls verboten.
Alle Infos zum Nachhören gibt es hier - ANTENNE MÜNSTER-Reporterin Lena Zils im Gespräch mit unseren Morgenmoderatoren Anja Brukner und Christoph Hausdorf.