Gibt es 2020 in Münster einen Weihnachtsmarkt?

Nach Bund-Länder-Beratungen sind Großveranstaltungen bis Ende Dezember untersagt. Weihnachtsmärkte fallen aber nicht darunter.

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In Münster hat am Donnerstag (27.08.) ein Runder Tisch "Weihnachtsmärkte 2020" mit Vertretern der Veranstalter und der Verwaltung getagt. Eine abschließende Entscheidung, ob und in welcher Form in Münster in diesem Jahr Weihnachtsmärkte stattfinden können, ist dabei noch nicht gefallen. "Das muss spätestens Mitte September passieren", sagte Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer nach der Sitzung. In den kommenden zwei Wochen werden die Beteiligten gemeinsam ausloten, wie viele Stände unter welchen Restriktionen aufgestellt werden könnten – und auf welchen Flächen dies dann möglich ist. Unabhängig von dieser Planung wird das traditionsreiche Lichtkonzept in der Innenstadt von den Stadtwerken Münster, Münster Marketing und Kaufleuten umgesetzt. Die nächste Sitzung des Runden Tischs "Weihnachtsmärkte 2020" ist für die zweite Septemberwoche vorgesehen.

Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

Unterdessen hat eine Runde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die wichtigsten im Überblick:

Keine Maskenpflicht mehr im Unterricht: Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in Düsseldorf.

Bußgelder bei Maskenpflicht-Verstößen: Bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. In einigen Ländern wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland gibt es noch gar kein Bußgeld. In Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kommen Maskenverweigerer aktuell noch günstiger davon, hier müsste dann das Bußgeld nach oben angepasst werden. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) erklärte, bei der deutlich schärferen Strafe von 250 Euro in seinem Land zu bleiben. Sachsen-Anhalt will laut Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gar kein Bußgeld erheben. Er begründet dies damit, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln hielten.

Reiserückkehrer Nicht-Risikogebiete: Die erst vor kurzem eingeführten, kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten sollen zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September wieder beendet werden. Söder will dem Vernehmen nach aber an seinem Angebot für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen festhalten, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Im Freistaat können sich damit auch weiterhin Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten auf das Corona-Virus testen lassen, ohne dafür bezahlen zu müssen.

Reiserückkehrer Risikogebiete: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten. Zudem soll geprüft werden, ob Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test selbst zahlen sollen. Der Bund fordert die Länder auf, die Quarantänepflichten vor Ort schärfer zu kontrollieren und bei Pflichtverstößen Bußgelder zu verhängen.

Großveranstaltungen: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, dürfen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt. Damit bleibt vorerst offen, ob die Fußball-Bundesliga weiter ihre Spiele vor leeren Zuschauerrängen austragen muss. Ein Verbot würde unter anderem auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey empfindlich treffen. Über die Zulassung von Weihnachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen will Merkel erst später entscheiden.

Betreuung kranker Kinder: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. Der Bund soll dies entsprechend gesetzlich regeln.

Private Feiern: Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien. Diese Feiern gelten als ein Hauptgrund für die zunehmenden Neuinfektionszahlen.

Das Corona-Geschehen in Münster

Stand Donnerstag (27.08.) gelten 40 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert. Die Gesamtzahl labordiagnostisch bestätigter Corona-Fälle im Stadtgebiet ist auf 917 (+3) gestiegen. Davon sind 864 (+3) Patienten wieder genesen. 13 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind gestorben.


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