Geschlagener Balljunge: Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Münster hat den Fall des "geschlagenen Balljungen" zu den Akten gelegt. Die Behörde hat ihre Ermittlungen vorläufig eingestellt gegen den Polizisten, der nach einem Preußenspiel im Mai einen Balljungen geschlagen hatte.

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Der Vorfall hatte sich während eines Platzsturms von Fans ereignet.

Der Polizist muss einen dreistelligen Betrag zahlen, sowohl an den Balljungen als auch an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft begründet das damit, dass der Beamte klar fahrlässig gehandelt hat. Er hätte erkennen müssen, dass es sich um einen Balljungen handelt und nicht um einen aggressiven Fan. Die Situation im Stadion sei bei dem Platzsturm allerdings auch sehr unübersichtlich gewesen. Und dann hatte der Beamte ja auch angeboten, sich bei dem verletzten Balljungen zu entschuldigen.

Die Anwältin, die den Jungen beraten hatte, kritisiert, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Eine Zusammenfassung gab's am Montag (23.09.) von ANTENNE MÜNSTER-Reporter Michael Wessels im Gespräch mit Nachmittagsmoderator Niklas Hoth:


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