Gericht: Landwirt muss Schweinezucht auflösen

Die zwangsweise Auflösung eines Schweinezuchtbetriebs durch den Kreis Steinfurt ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster rechtens. Damit wies das Gericht den Eilantrag des betroffenen Landwirtes ab. Das Kreisveterinäramt hatte verfügt, dass dem Züchter alle Tiere weggenommen werden und bis zur Auflösung eine Betriebsleitung eingesetzt wird.

© Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband

Der Kreis hatte im November 2019 ein Haltungs- und Betreuungsverbot für die Betriebe an Standorten in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld ausgesprochen, nachdem seit 2016 wiederholt Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt worden waren (Az.: 11 L 64/20).

Trotz Anordnungen, Bußgeldern und Strafverfahren seien die Mängel nicht abgestellt worden. Nach Angaben des Gerichts waren bei einer Vielzahl von Kontrollen massive Überbelegungen der Ställe, die fehlende Trennung von gesunden, kranken oder verletzten Tieren und fehlende Behandlung durch einen Tierarzt festgestellt worden.

Gegen den noch nicht rechtskräftigen Beschluss kann der Züchter Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einlegen.

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