
Gastronomie: Eilantrag abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag gegen die Zwangsschließung der Gastronomie abgelehnt. Die Richter/-innen stufen die Maßnahme als verhältnismäßig ein.
Veröffentlicht: Montag, 09.11.2020 15:36
Wegen der zuletzt stark steigenden Corona-Zahlen dürfen Restaurants, Cafés und andere gastronomische Betriebe bis mindestens Ende November keine Gäste bewirten. Eine Gastronomin aus Bedburg hatte dagegen geklagt. Ihr Argument: Nach derzeitigem Kenntnisstand trage die Gastronomie nicht zur Ausbreitung des Virus' bei. Die Richter/-innen schätzen die Lage anders ein. Mittlerweile sei das Infektionsgeschehen diffus und die meisten Infektionsketten könnten nicht mehr nachvollzogen werden. Darum müssten die Interessen der Antragsstellerin gegenüber dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung zurücktreten.
Ausnahme: Essen und Getränke "to go"
Weiterhin erlaubt ist es den Gastronomen, Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten oder den Kunden nach Hause zu liefern. Der Eilantrag der Gastronomin aus Bedburg ist der Zweite innerhalb weniger Tage, der vor dem OVG gescheitert ist. Bereits am Freitag hatte das OVG entschieden, dass auch Fitnessstudios gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes bis mindestens Ende November geschlossen bleiben müssen.