Freispruch im Bürgerbüro-Prozess

Die Richterin hat den Angeklagten freigesprochen. Die Anklage basierte auf einer fehlerhaften Liste.

Amtsgericht Münster
© Amtsgericht Münster

Es gibt einen Freispruch im Fall um einen ehemaligen Bürgerbüro-Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm ursprünglich vorgeworfen, zwischen 2010 und 2016 fast 50.000 Euro veruntreut zu haben. Heute plädierten sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin auf Freispruch.

Um Punkt ein Uhr kam dann das erlösende Urteil der Richterin für den Angeklagten. Sie folgte den Ausführungen der beiden Anwältinnen komplett. Die Liste der Unregelmäßigkeiten der Stadt Münster, auf der die Anklage basierte, bezeichnete sie als fehlerhaft. Als Teamleiter habe der Angeklagte außerdem Korrekturen tätigen und Personalausweise für zum Beispiel Bedürftige anlegen können, ohne dass dafür Quittungen gedruckt werden mussten. Seine Kennung hat er zwischendurch auch für andere Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, sodass ohnehin keine einzige Unregelmäßigkeit eindeutig auf ihn zurückzuführen ist.

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