Freiheitsstrafe nach tragischem Unfall
Der tragische Unfalltod eines kleinen Kindes in Angelmodde ist heute (26.11.) am Amtsgericht Münster verhandelt worden.
Veröffentlicht: Dienstag, 26.11.2024 15:00
Das Geschehen hatte im September 2023 für Entsetzen weit über Angelmodde hinaus gesorgt. Ein Dreijähriger hatte auf der Theodor-Heuss-Straße zwischen parkenden Autos gespielt und war dabei auf die Straße gelaufen. In dem Moment hat - nach Überzeugung des Gerichts - der heute verurteilte 26-Jährige auf der Suche nach einem Parkplatz zurückgesetzt und dabei den kleinen Jungen angefahren. Das Kind ist noch an der Unfallstelle gestorben. Wie die polizeilichen Ermittlungen wenig später ergeben haben, hat der Fahrer den Dreijährigen nicht sehen können.
Der Mann ist heute (26.11.) wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Bei der Unfallaufnahme hatte er nämlich keinen Führerschein vorweisen können und zudem falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Außerdem muss er eine Geldbuße von 100 Euro zahlen.
Gegen das Urteil kann der 26-Jährige noch Berufung einlegen.