FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn
Ab sofort gilt in Bussen, Bahn und Taxen für Fahrgäste die FFP2-Pflicht. Gleiches gilt für Haltestellen und Bahnsteige. Medizinische OP-Masken reichen nicht mehr aus.
Veröffentlicht: Sonntag, 25.04.2021 08:35
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Die neuen Regeln basieren auf der veränderten Coronaschutzverordnung des Landes vom 23. April. Für das Personal in den genannten Verkehrmitteln gilt: Solange die Fahrer:innen hinter dem Steuer nicht in direkten Kontakt mit anderen Personen kommen, müssen sie - wie schon bisher - keine Maske tragen. Für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
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