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FAQ: Corona-Mundschutz im Auto

Ab Montag (27.4.) gilt aufgrund der Corona-Situation in den meisten Bundesländern eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Beim Autofahren ist das in den meisten Fällen allerdings nicht erlaubt. Heiner Sothmann von der Verkehrswacht beantwortet eure Fragen.

Veröffentlicht: Freitag, 24.04.2020 13:07

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Frage 1: Darf beim Autofahren ein Mundschutz getragen werden?

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"Strenggenommen, darf der Mundschutz im Auto nicht getragen werden. Die Straßenverkehrsordnung regelt hier in Paragraf 23 ganz klar, dass das Gesicht nicht so verhüllt oder verdeckt sein darf, dass es nicht mehr erkennbar ist. Grund dafür ist die Identifizierbarkeit bei der Verkehrsüberwachung und wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen."

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Frage 2: Ist denn das Gesicht durch einen Mundschutz nicht mehr erkennbar?

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"Laut Gesetzgeber betrifft das Verhüllungsverbot die ausschlaggebenden Züge des Gesichts wie Mund, Nase und Augen. Mit einem Mundschutz bin ich also zumindest deutlich schwerer zu erkennen. Außerdem gibt es Ausnahmen bei der Regelung. Zum Beispiel dürfen Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen getragen werden und wenn Sie das jetzt noch mit einer Schutzmaske kombinieren, sind Sie auf jeden Fall nicht mehr zu erkennen."

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Frage 3: Bin ich damit im Auto ungeschützt?

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"Also wenn wir die allgemeinen Empfehlungen zum Infektionsschutz und die geltenden Kontaktbeschränkungen einhalten, sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit, beim Autofahren einen Mundschutz zu tragen."

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