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Entlastungen durch Gaspreisbremse
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Entlastungen durch Gaspreisbremse

Endlich ist klar, mit welchen Entlastungen Verbraucher:innen angesichts der explodierenden Gaspreiskosten rechnen dürfen: Aber wie genau kommt das Geld am Ende auf das Konto?

Veröffentlicht: Mittwoch, 12.10.2022 03:00

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Neben der Deckelung des Gaspreises ab nächstem Frühjahr soll auch eine Einmalzahlung im Dezember Privathaushalten und kleineren Unternehmen helfen: So erhält jede:r Verbraucher:in einmalig die Summe, die im verganenem September als Abschlag an die Gas-Versorger gezahlt wurde. Diese wird aber nicht direkt ausgezahlt, sondern mit den anfallenden Nachzahlungen (oder im besten Fall Rückzahlungen) verrechnet. Ob man am Ende also tatsächlich Geld erhält, hängt davon ab, wie hoch die Nachzahlungen ausfallen - auf jeden Fall darf sich aber jede:r über die Absenkung eben jener Zahlungen freuen. Die Abschlagszahlungen aus dem September wurden als Grundlage der Entlastung gewählt, um zu vermeiden, dass Verbraucher:innen ihren Konsum jetzt unnötig hochtreiben, um mehr Unterstützung zu erhalten.

Wie bekommen Mieter:innen ihr Geld, die ihre Abschläge direkt an die Vermietung zahlen?

In einem solchen Fall ist der Ablauf nahezu gleich: Die Stadtwerke erfahren von der Vermietung, wie viel Geld die Mieter:innen mit ihren Nebenkosten im Monat für das Heizen bezahlen. Die Entlastungszahlung wird dann über die Vermieter:innen an die Mieter:innen weitergegeben und die Nebenkostenabrechnung fällt geringer aus. Auch hier Geld: Geld auf die Hand gibt es nur, wenn die Nebenkostenabrechnung geringer ausfällt, als die Abschläge die im Laufe der Zeit gezahlt wurde.

Eine positive Nachricht zum Schluss: In beiden Fällen müssen die Verbraucher:innen nichts tun, um die Entlastung zu erhalten.

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