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Ehepaar gibt adoptiertes Kind zurück und muss trotzdem zahlen
© ANTENNE MÜNSTER
Foto: Symbolbild
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Ehepaar gibt adoptiertes Kind zurück und muss trotzdem zahlen

Ein Ehepaar hatte 2014 ein Mädchen aus Thailand adoptiert. Schon nach kurzer Zeit gaben sie das Mädchen wieder ab. Zahlen müssen sie aber trotzdem.

Veröffentlicht: Mittwoch, 04.03.2020 13:33

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Ein Ehepaar aus Düsseldorf muss die Kosten für eine Auslandsadoption bezahlen, obwohl es das Kind schon nach kurzer Zeit nicht mehr haben wollte. Das haben die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und eine Klage des Paares damit abgewiesen. Das Paar hatte 2014 ein damals fünfjähriges Mädchen aus Thailand aufgenommen, sich aber kurz danach umentschieden. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, beschwerten sich die beiden über das widerspenstige Verhalten des Kindes. Das entstandenen Kosten rund um das Kind wollte das Ehepaar erstattet bekommen. Das OVG lehnte dies ab und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Mehr noch: Das Ehepaar muss sämtliche durch öffentliche Mittel aufgewendete Kosten tragen - also für Unterbringung, Ausbildung oder Versorgung im Krankheitsfall. Und zwar sechs Jahre lang nach Einreise des Kindes. So hatte es das Paar vor der Adoption auch unterschrieben. Mittlerweile lebt das Mädchen in einem Kinderheim.

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