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Drohnenverbot in Münster beim NRW-Tag
© Stadt Münster
Die Stadt Münster verbietet aus Sicherheitsgründen von Freitag (28.) bis Sonntag (30.08.) das Mitführen von Drohnen. Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsfläche (rot), die für den Verkehr gesperrt ist (ggf. Anklicken für ganze Ansicht).
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Drohnenverbot in Münster beim NRW-Tag

Drohnen dürfen während des NRW-Tages (28.-30.08.) in Münster nicht über das Veranstaltungsgelände fliegen.

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Die Stadt Münster verbietet aus Sicherheitsgründen an allen drei Tagen das Mitführen und damit auch den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme, wie Drohnen offiziell bezeichnet werden.

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Das Mitführverbot von Drohnen gilt laut der städtischen Allgemeinverfügung unabhängig vom technischen Zustand und der Flugfähigkeit des Geräts. Ausgenommen von dem Verbot sind unbemannte Luftfahrtsysteme, die veranstaltungsbedingt oder aus anderen Gründen der Gefahrenabwehr genutzt werden oder für deren Nutzung eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde erteilt worden ist. Eine Ausnahmeregelung gibt es etwa für die Drohnenshow am Aasee am Samstagabend (29.08.).

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Die Anordnung gilt für folgende Zeiträume: am Freitag, 28. August, von 14 bis 1 Uhr, am Samstag, 29. August, von 9 bis 2:30 Uhr, und am Sonntag, 30. August, von 10 bis 22:30 Uhr. Das Verbot gilt auf der gesamten Veranstaltungsfläche, die für den Verkehr gesperrt ist.

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Beim NRW-Tag wird in Münster das 80-jährige Bestehen des Bundeslands Nordrhein-Westfalen gefeiert. Das dreitägige Fest bietet ein vielseitiges Programm auf zehn Bühnen sowie elf Themenmeilen in der Innenstadt.

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