
"Doppellecker"-Genussbus darf nicht als Café am Hafen in Münster stehen
Dem Verwaltungsgericht fehlt eine Baugenehmigung, die auch nicht mehr erteilt werden kann.
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.04.2020 10:30
Der "Doppellecker"-Genussbus (Foto, mit Betrieber Michèl J. Malcin) darf nicht als Café am Hafen in Münster stehen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden. Es fehlt laut Gericht eine Baugenehmigung, und die könne auch nicht erteilt werden. Nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung würden Fahrzeuge nämlich wie bauliche Anlagen behandelt, weil sie eine erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Standort hätten und damit wie bauliche Anlagen wirkten, auch wenn sie zeitweise noch zum Fahren benutzt würden. Der ehemalige Doppeldeckerbus ist mit Sitzgelegenheiten umgebaut, es gibt darin Kaffee und an andere Produkte, er ist aber noch für den Straßenverkehr zugelassen.Mittwochs bis Sonntags hatte der Betreiber den Bus an der Hafenpromenade abstellen wollen.