
Diese neuen Lockerungen gelten in NRW
Das Land NRW hat neue Corona-Lockerungen beschlossen. Unter anderem dürfen Bars und Spaßbäder wieder öffnen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.06.2020 10:38
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Seit diesem Montag (15.06.) gelten neue Lockerungen. Das hat das Land NRW bekanntgegeben. Sie gelten zunächst bis zum 01. Juli.
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Alle Lockerungen im Überblick
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- Private Feste aus einem herausragenden Anlass (Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern, Jubiläen, Abschlussfeiern) sind mit höchstens 50 Teilnehmer/-innen zulässig. Die Zurückverfolgung sollte aber gewährleistet sein.
- Wellnesseinrichtungen, Saunen, Erlebnis- und Spaßbäder und Bars dürfen wieder öffnen.
- Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist wieder möglich.
- Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen wieder erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen bedürfen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts. Untersagt bleiben große Festveranstaltungen. (Sportfeste, Volksfeste, Straßenfeste, Musikfestivals etc.)
- Kontaktsport: Drinnen wieder möglich mit maximal 10 Personen. Draußen dürfen bis zu 30 Personen gemeinsam Kontaktsport treiben.
- Wieder zulässig sind Jahrmärkte, Trödelmärkte und Spezialmärkte
Im Detail gibt es die Lockerungen hier zum Nachlesen.
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Verlängerungen der Maskenpflicht
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Gleichzeitig wurde die Maskenpflicht verlängert. Sie gilt nun bis zum 01. Juli 2020. Davon ausgenommen bleiben weiterhin Kinder im Vorschulalter und Menschen, die die Masken aus medizinischen Gründen nicht tragen können.
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ANTENNE MÜNSTER-Reporterin Lena Zils hat in der Morningshow mit Anja Brukner und Christoph Hausdorf über die neuen Corona-Lockerungen geredet. Das gesamte Gespräch zum nachhören gibt es hier:
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