
Corona: Neue Bußgeldvorschriften und eine Bitte
Wer Glühwein, Brötchen & Co. im Umkreis von 50 Metern um den Laden, wo er sie gekauft hat, isst, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.12.2020 16:45
Weil das "Verzehrverbot" von Speisen und Getränken im Umkreis von 50 Metern um diejenige gastronomische Einrichtung, in der sie erworben wurden, nicht immer eingehalten wird, hat das Land NRW nun die Bußgeldvorschriften zur Corona-Schutzverordnung erweitert. Sprich: Zuwiderhandlungen werden fortan mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet.
Auch in anderen Bereichen greift das Land NRW nun härter als bislang durch und gibt somit auch dem Kommunalen Ordnungsdienst in Münster (KOD) die Richtung vor. So wird beispielsweise das Bußgeld für den Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 23 und 6 Uhr auf 500 Euro angehoben. Die Stadt Münster appelliert, diese Vorschriften zu beachten und zum Schutz aller Mitmenschen einzuhalten. Der KOD wird die Umsetzung kontrollieren.
Die aktuellen Corona-Zahlen
38 Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurden zu heute (09.12.) in der Stadt Münster registriert. Aktuell sind 415 Münsteraner/-innen infiziert. Die Gesamtzahl aller labordiagnostisch bestätigten Fälle beträgt jetzt 3.171. Die Gesamtzahl aller genesenen Patienten 2.721. An/mit Corona sind 35 Personen gestorben. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt (laut LZG) 58,0. 35 Covid-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, davon 13 auf Intensivstationen. 12 von ihnen müssen beatmet werden.
Möglichst keine Besuche in Alten- und Pflegeheimen!
Bei der 59. Sitzung des Corona-Krisenstabs am heutigen Mittwoch (09.12.) wurde auch über die Situation in den Alten- und Pflegeheimen während der Feiertage gesprochen. Da sich Sammelbesuche von Familienmitgliedern hier aufgrund der Pandemielage und weiterhin steigender Infektionszahlen zu einem Risikofaktor entwickeln könnten, bittet die Stadt Münster ihre Bürger/-innen um Abwägung, ob ein Besuch nicht auch erst im neuen Jahr möglich und sinnvoll ist. Bekanntlich gehören Bewohner/-innen der genannten Einrichtungen zu den bei der Impfung priorisierten Bevölkerungsgruppen.
Fragen zu Corona?
Wer Fragen zu Corona hat, wendet sich bitte grundsätzlich an die städtische Hotline unter Tel. 02 51/4 92-10 77. Da derzeit eine hohe Informationsnachfrage besteht und Wartezeiten möglich sind, werden Fragen auch via E-Mail beantwortet.
Weitere Infos rund ums Thema Corona gibt es hier. Dort sind auch aktuelle Allgemeinverfügungen, die Coronaschutzverordnung und die Inzidenzwerte des LZG hinterlegt.