
Chaos in den Sommerferien: Tipps für eure Flugreise
Endlich könnten wir (fast) wieder reisen wie vor der Corona-Pandmie. Jetzt macht vielen aber der Personalmangel einen Strich durch die Rechnung.
Veröffentlicht: Mittwoch, 22.06.2022 10:15
Die Sommerferien laufen, aber an den Flughäfen herrscht zum Teil das große Chaos. Während der Corona-Pandemie haben sich viele Mitrarbeitende in der Flugbranche neue Jobs gesucht. Die Stellen sind zum großen Teil bis jetzt nicht nachbesetzt worden. Einige Airlines haben außerdem mit einem ungewöhnlich hohen Krankenstand zu kämpfen. Extrem lange Schlangen an den Flughäfen und gestrichene Flüge sind die Folge. Wir haben Tipps für euch, wie ihr möglichst gut ans Ziel kommt und - falls nicht - wenigstens entschädigt werdet.
Plant am Flughafen mehr Zeit ein
Normalerweise reicht am Flughafen ein Vorlauf von zwei Stunden vor Abflug, um durch Gepäckaufgabe, Check In und die Sicherheitskontrolle zu kommen. Im Moment raten einige Airlines, gerade an großen Flughäfen dazu, ruhig vier Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, macht am Besten ein Foto von dem Zeitpunkt, an dem ihr euch in der Schlange anstellt - gerne mit automatischem Zeitstempel. So habt ihr etwas in der Hand, falls ihr es trotzdem nicht rechtzeitig ins Flugzeug geschafft haben solltet.
Das könnt ihr tun, falls euer Flug gestrichen wird
- Sollte euer Flug mindestens zwei Wochen vor Abflug gestrichen werden, habt ihr Anspruch auf eine alternative Beförderung. Solltet ihr das entsprechende Angebot aber nicht annehmen wollen, bekommt ihr den kompletten Flugpreis inkl. Steuern und Gebühren zurück. Auch zusätzliche Kosten wie ein nicht mehr stornierbares Hotelzimmer muss die Airline erstatten, solange sie den gestrichenen Flug selbst zu verantworten hat - zum Beispiel wegen zu wenig Personal. Die Erfahrung zeigt aber, dass Betroffene ihr Recht häufig vor Gericht einklagen müssen.
- Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter die richtige Adresse. Der kümmert sich in der Regel um Ersatzflüge und bucht auch Unterkünfte um. Sollte die Alternative zu stark von der eigentlich geplanten Reise abweichen, habt ihr Anspruch auf eine antteilige Rückzahlung oder könnt den Vertrag kündigen und gegebenfalls Schadenersatz fordern.
- Anders sieht es aus, wenn der Flug kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) gestrichen wird. In diesem Fall habt ihr Anspruch auf Entschädigung. Bei Kurzstrecken bis zu 1.500 Kilometer bekommt ihr 250 Euro, bei Mittelsteckenflügen bis zu 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Langstreckenflügen 600 Euro. Darüberhinaus muss die Airline euch das Flugticket erstatten oder eine alternative Verbindung anbieten.