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Bundestag entscheidet sich für Zustimmungslösung
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Bundestag entscheidet sich für Zustimmungslösung

Es wird nur eine kleine Reform für das Organspenegesetz geben. Der Bundestag hat sich für die Zustimmungslösung entschieden, bei der die Bürger regelmäßig informiert werden sollen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.01.2020 15:18

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709 Parlamentarier des Bundestages haben am Donnerstag, 16. Januar, über eine Reform des Organspendegesetzes abgestimmt. Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Vorschlag der "doppelten Widerspruchslösung" fand allerdings keine Mehrheit. Stattdessen haben die Abgeordneten für die Zustimmungslösung gestimmt, bei der alle Bürger regelmäßig informiert und gefragt werden sollen, ob sie nach dem Tod ihre Organe spenden wollen.

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Im Jahr 2019 gab es nicht einmal 1000 Menschen, die in Deutschland Organe spendeten. Das ergibt im Durchschnitt 11,2 Spender pro eine Million Einwohner. Diese Zahlen seien alarmierend, sagen Experten. Deutschland würde im internationalen Vergleich eines der Schlusslichter sein. Deshalb wollte Jens Spahn (CDU) dagegen wirken. Er hatte die doppelte Widerspruchslösung ins Gespräch gebracht. Dagegen haben sich unter anderem die Grünen gewehrt, die die nun beschlossene Zustimmungslösung vorgeschlagen haben. Die Bürger sollen bei Behördengängen oder beim Arzt intensiver über die Organspende aufgeklärt werden.

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Dieter Kemmerling aus Münster von der Initiative "No Panic for organic" war für die doppelte Widerspruchslösung. Er hat die Entscheidung heute im Bundestag in Berlin mitverfolgt und ist sehr enttäuscht. Er habe mit dieser doch sehr klaren Absage nicht gerechnet, würde aber nicht aufgeben, erzählte er im ANTENNE MÜNSTER-Interview.

Vorab hat er Anja Brukner und Christoph Hausdorf in der ANTENNE MÜNSTER-Morningshow besucht und über seine eigenen Erfahrungen mit der Organspende und die Arbeit seiner Initiative gesprochen. Hier noch mal zum Nachhören:

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Dieter Kemmerling von No Panic for Organic im Interview
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Bundestag entscheidet sich für Zustimmungslösung
© ANTENNE MÜNSTER
Dieter Kemmerling von No Panic for Organic im Interview
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Von der Entscheidung des Bundestags ist er sehr enttäuscht, wie er im ANTENNE MÜNSTER-Interview erzählte. Warum er trotzdem nicht aufgeben möchte, könnt ihr hier noch mal nachhören:

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Dieter Kemmerling zur Entscheidung des Bundestags
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Ärztlicher Direktor und Organspendebeauftragte des UKM zur Neuregelung der Organspende

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Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag haben sich der Ärztliche Direktor, Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, und die Organspendebeauftragte des UKM, Dorothee Lamann, in der Debatte um die Neuregelung zur Organspende in Deutschland geäußert. Beide sehen in der Widerspruchslösung Vorteile für die Angehörigen und eine Entscheidungshilfe hinsichtlich dessen, was der Spender gewollt hätte.

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Dorothee Lamann arbeitet seit 1998 am UKM, viele Jahre davon war sie in der Transplantationsambulanz tätig. Seit 2009 ist sie die erste Organspendebeauftragte des Klinikums. Sie ist gelernte Krankenschwester und hat in einer Weiterbildung das Zertifikat der Transplantationsbeauftragten bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe erworben. Darüber hinaus besitzt sie auch das europäische Zertifikat, das sie in einer Weiterbildung in Spanien erlangt hat.

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„Als Organspendebeauftragte begrüße ich die Widerspruchslösung sehr, weil sie uns nicht dazu verpflichtet, Organspender zu werden – das bleibt weiter freiwillig – sondern nur dazu, uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sie nimmt den Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung, was hätte er oder sie gewollt, wenn wir denn Bescheid gewusst hätten? Sie entlastet!“ (Dorothee Lamann, Organspendebeauftragte des UKM)
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Doppelte Widerspruchslösung als Erleichterung für Verwandte

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Der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKM, Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, hat in den Jahren von 1986 bis 1995 die Einführung der doppelten Widerspruchslösung in Belgien miterlebt. Als diese im Februar 1987 in Kraft trat, war er Direktor der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin an der katholischen Universitätsklinik in Leuven. Van Aken hat dort – vor und nach der Einführung der doppelten Widerspruchslösung – selbst zahlreiche Gespräche mit Angehörigen von Verstorbenen geführt. In dieser Zeit hat er die Erfahrung gemacht, dass diese Regelung den Angehörigen die Entscheidung erleichtert, was der Verstorbene hinsichtlich seiner Organspende selbst gewollt hätte:

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„Meine Empfindung war, dass es für die Angehörigen, wenn man sie angesprochen hat, einfacher ist, wenn sie wissen: Mein Angehöriger hat sich nicht aktiv (gegen die Organspende) gewehrt. Und dann fragt man wie früher, ob sie damit einverstanden sind. Das bedeutet doppelte Widerspruchsregelung! Die Gespräche sind für die Angehörigen viel einfacher, wenn sie wissen, mein Angehöriger war nicht aktiv dagegen. Und er hat sich auch sein ganzes Leben lang nie dahingehend geäußert, dass er das nicht möchte. Wenn er das nicht möchte, wenn er das also geäußert hat, dann wissen die Angehörigen das und dann sagen sie ‚nein‘.“ (Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKM)

Nach der Einführung der doppelten Widerspruchslösung in Belgien habe sich dort die Zahl der Spenderorgane schnell verdoppelt, so Van Aken.

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Vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag äußern sich Prof. Dr. Hugo Van Aken, Ärztlicher Direktor am UKM, und Dorothee Lamann, Organspendebeauftragte des UKM, in der Debatte um die Neuregelung zur Organspende in Deutschland. Beide sehen in der Widerspruchslösung Vorteile für die Angehörigen und eine Entscheidungshilfe hinsichtlich dessen, was der Spender gewollt hätte.

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