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Bilanz und Übersicht: Corona-Notbremse
© privat
Tobias Viehoff, Sprecher der "Initiative Starke Innenstadt"
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Bilanz und Übersicht: Corona-Notbremse

Seit Montag (19. April) greift in Münster die Corona Notbremse und es gelten geänderte Regeln, dabei ist es nicht leicht, die Übersicht zu behalten. Wie der erste Tag mit den neuen Corona-Regeln gelaufen ist, hat Tobias Viehoff, Kaufmann und Sprecher der Initiative Starke Innenstadt (ISI) heute früh im ANTENNE MÜNSTER-Interview mit Anja Brukner und Christoph Hausdorf erzählt. 

Veröffentlicht: Dienstag, 20.04.2021 07:54

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Die Innenstadt ist nahezu leer, die Menschen sind verunsichert. Nur noch etwa 25 Prozent der Kund:innen kommen in die City, um die Geschäfte zu besuchen. Das ist "die Hälfte der Hälfte", so Tobias Viehoff. Trotz der verschärften Corona-Regeln freut sich der Kaufmann über jeden Menschen, der den lokalen Handel unterstützt und weiterhin in Münsters Innenstadt einkauft. Von der Politik fordert er klare Ansagen und vor allem Klarheit beim weiteren Vorgehen. "Diese schwere Phase müssen wir möglichst schnell hinter uns bringen. Münsters Kaufleute und die Initiative Starke Innenstadt (ISI) wollen alles tun, damit so schnell wie möglich wieder Normalität einkehren kann", sagte Tobias Viehoff, Sprecher der Initiative im ANTENNE MÜNSTER-Interview. 

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ANTENNE MÜNSTERTobias Viehoff über die Corona-Lage in der City
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Übersicht der Corona-Notbremse

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Einkaufen mit Termin und negativem Corona-Test

⦁ Einzelhandel mit Waren des nicht täglichen Bedarfs: Modegeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Garten(bau)märkte und Baumärkte (mit Ausnahme des Verkaufs von Schnittblumen)

⦁ Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Nagelstudios)

⦁ Kulturelle Einrichtungen (Museen, Galerien, Bibliotheken, Archive etc.)

Ein Corona-Selbsttest, den man eigenständig Zuhause durchführen kann, gilt nicht. Die Testzentren der Stadt müssen das negative Test-Ergebnis schriftlich bestätigen, als Ausdruck oder als Datei auf dem Smartphone. Außerdem darf der Corona-Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Einkaufen ohne Termin und ohne Corona-Test

⦁ Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Kioske, Lebensmittelwochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittelmärkte, Tierbedarfsmärkte, Blumengeschäfte

⦁ Baumärkte (nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden und für Privatkunden zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut)

⦁ Medizinisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie)

⦁ Friseurdienstleistungen

⦁ Medizinische Fußpflege

⦁ Allwetterzoo (nur Außenanlagen)

⦁ Taxifahrt

Nach dem aktuellen Stand werden diese verschärften Regeln der Corona-Notbremse wieder aufgehoben, sobald die Corona-Inzidenz mindestens sieben Tage hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 100 liegt (§ 16 Corona-Notbremse, Coronaschutzverordnung).

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