Bewährungsstrafe im "Müllsammler-Prozess"

Im Prozess gegen den so genannten "Müllsammler von Kinderhaus" hat es am Donnerstag (09.05.) mehrere Überraschungen gegeben. So muss der 55 Jahre alte Münsteraner nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, dauerhaft in eine forensische Klinik.

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Wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung hat das Landgericht Münster den Mann aber zu einen Jahr und drei Monaten Haft verurteilt und diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Vor dem Urteil am Donnerstagnachmittag hatte ein weiterer nahmhafter Gutachter dem Münsteraner ebenfalls eine Persönlichkeitsstörung bestätigt. Eine langfristige Gefahr ginge aber nicht von dem Mann aus, wenn er Medikamente nehmen würde. Darauf ließ sich der Münsteraner überraschend ein, das hatte er bisher abgelehnt. Außerdem versprach er, seinen vermüllten Garten in Kinderhaus aufzuräumen. Der Mann hatte nicht nur Nachbarn in Kinderhaus bedroht, sondern mit spektakulären Aktionen immer wieder auch andere Menschen in Gefahr gebracht, so war er mehrfach auf Baukräne und Dächer geklettert.

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