Betrunken auf E-Scooter: Führerscheinverlust droht
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.01.2020 17:30
Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt gegen einen 32-jährigen E-Scooter-Fahrer wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. Er soll am 13.08.2019 erheblich unter Alkoholeinfluss (ca. 2,5 Promille) stehend den Radweg an der Weseler Straße befahren haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster hat nun das Landgericht Münster dem Beschuldigten vorläufig den Führerschein weggenommen (§ 111 a Strafprozessordnung).
Bei dem von dem Beschuldigten genutzten und durch einen Elektromotor betriebenen E-Scooter handelt es um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Daher finden auch die Vorschriften über die (vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69 a Strafgesetzbuch, § 111 a Strafprozessordnung) Anwendung. Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung unter anderem herausgestellt, dass ein E-Scooter zwar abstrakt gesehen grundsätzlich weniger gefährlicher sein dürfte als ein Auto. Dieser Umstand rechtfertigt es aber nicht, von einer Anwendung der vorbezeichneten Vorschriften abzusehen. Denn der Gesetzgeber lässt § 69 Strafgesetzbuch für sämtliche Kraftfahrzeige mit Bezug zum Straßenverkehr gelten. Eine Beschränkung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf einzelne Fahrzeugarten sieht § 69 Strafgesetzbuch nicht vor.
Die Ermittlungen dauern an.