
Besetzter Kran kostete 7 Wochen
Im Prozess gegen den als "Müllsammler" bekannten Mann aus Kinderhaus am Amtsgericht Münster ging es heute vor allem um den besetzten Kran.
Veröffentlicht: Freitag, 26.05.2023 13:19
Im Amtsgerichtsgebäude am Schlossplatz stand heute der zweite, offizielle Prozesstermin gegen den Mann an, der über Münsters Stadtgrenzen hinaus als "Müllsammler" und "Krankletterer" bekannt ist. Dabei ging es in den Zeugengesprächen vor allem um den Baukran an der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße, den der Angeklagte vergangenes Jahr gleich zweimal besetzte.
Gericht weist Anträge des Angeklagten zurück
Zum Prozessauftakt vergangene Woche hatte der Angeklagte gleich mehrere Anträge gestellt. Sie alle hat das Gericht zurückgewiesen. Es ging unter anderem darum, seine Pflichtverteidiger von ihrer Aufgabe zu entbinden. Der Angeklagte fühlt sich durch sie schlecht vertreten. Der Angeklagte dazu während des Prozesses:
"Ich führe hier meine Strafverteidigung und nicht andere!"
Darüber hinaus sei er erneut zum Prozessauftakt zu spät eingeladen worden - das Gericht habe die Frist von einer Woche nicht eingehalten. Dies wies die Richterin zurück und begründete, dass der Angeklagte nachweislich deutlich vor Fristende über den Termin vergangenen Freitag (19. Mai) informiert worden war.
Angeklagter sorgt erneut für unruhigen Prozesstermin
Nachdem der Mann aus Kinderhaus schon vergangene Woche durch Beleidigungen Beteiligter, Zwischenrufe und ausschweifende Reden dafür sorgte, dass die Richterin den Prozessauftakt gleich zweimal aufgrund seines Verhaltens unterbrach, verhielt er sich auch dieses Mal wenig respektvoll dem Gericht gegenüber. Er kritisierte das "Affenzahn-Tempo", mit dem die Richterin den Prozess führen würde. Zudem kündigte er der Richterin an, erneut einen Antrag stellen zu wollen, um einen neuen richterlichen Vorsitz in diesem Verfahren zu erreichen:
"Ich hoffe, dass die dann besser vorbereitet sind als Sie."
Zeugen sprechen über Kran-Besetzung
Während des Prozesses heute ging es vor allem um den im vergangenen Jahr gleich zweimal besetzten Baukran in der Nähe der Josephskirche. Unter anderem sagte der Bauleiter aus, dass sich durch die Aktion des Angeklagten die Bauarbeiten um sieben Wochen verzögert hätten:
"Vorher lagen wir im Zeitplan!"
Zwar hatte der Mann aus Kinderhaus den Kran in Summe nur vier Wochen besetzt, allerdings habe es anschließend gedauert, bis alle Baufirmen wieder an der Arbeit waren, weil diese sich in der Zwischenzeit um andere Baustellen gekümmert hätten.
Die Bauherren-Vertreterin der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sagte heute - neben einigen Polizisten, die während der Kran-Besetzung im Einsatz waren - ebenfalls aus. Die durch die Aktion des Angeklagten gesperrte Baustelle habe zusätzliche Kosten von über 200.000 Euro verursacht.
Gericht holt Teil der Einlassung des Angeklagten nach
Aufgrund der ausschweifenden Aussagen des Angeklagten musste das Gericht heute noch einen Teil der Einlassung nachholen - den Teil der Beweisaufnahme, in dem sich der Angeklagte selbst zu den Vorwürfen äußert. Die Staatsanwaltschaft Münster wirft dem Mann unter anderem Beleidigungen in mehreren Fällen, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor. Einige der vorgeworfenen Taten hat der Angeklagte bereits gestanden. Andere dagegen nicht - der Angeklagte betont beispielsweise, seine Nachbarin nie tätlich attackiert zu haben. Ende Juni will die zuständige Richterin ihr Urteil fällen.