
Anklage gegen Mutter des Missbrauchsopfers
Im Missbrauchsprozess hat die Staatsanwaltschaft jetzt die 31-jährige Lebensgefährtin des Hauptangeklagten und Mutter des 11-jährigen Opfers angeklagt. Sie soll vom Missbrauch ihres Sohnes gewusst haben.
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.05.2021 10:02
Die Staatsanwaltschaft teilte am Mittwoch (19.05.) mit, dass die angeklagte Mutter nicht nur von den Taten gewusst, sondern zum Teil auch dabei geholfen habe. Die 31-jährige sitzt in Untersuchunghaft. Sie hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Anklage wegen Untätigkeit und Beihilfe
Spätestens seit Oktober 2018 habe die Frau gewusst, dass ihr eigener Sohn von ihrem 28 Jahre alten Lebensgefährten Adrian V. wiederholt schwer sexuell missbraucht worden sei, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Das hätten Auswertungen von Computer-Daten sowie die Aussage eines anderen Tatverdächtigen im Missbrauchskomplex ergeben. Dieser tatverdächtige Mann aus Aachen soll ihr dies während eines gemeinsamen Urlaubs eingestanden haben. Die Mutter des 11-jährigen habe aber auch danach die Beziehung nicht beendet, sondern ihren Sohn weiterhin dem Angeklagten ausgeliefert.
Der Staatsanwaltschaft zufolge habe es danach weitere sexuelle Missbrauchstaten an ihrem Sohn im Zeitraum von November 2018 bis Mai 2020 gegeben.Die Anklage wirft der Mutter vor, es durch ihre Untätigkeit ermöglicht zu haben, dass ihr Lebensgefährte vermutlich bei unzähligen Gelegenheiten ihren Sohn - vorrangig in der gemeinsam genutzten Wohnung - sexuell schwer missbraucht haben soll. Die Taten sollen überwiegend dann stattgefunden haben, wenn die Angeschuldigte nicht zuhause war.
Staatsanwaltschaft: Mutter ließ Reisen ihres Sohnes ohne ihre Begleitung zu
Zudem soll die Mutter zahlreiche Reisen ihres Lebenspartners mit ihrem Kind ohne ihre Begleitung oder diverse Treffen mit anderen Tatverdächtigen in Münster und anderen Orten geduldet haben. Während dieser Reisen bzw. bei den Treffen soll es ebenfalls zu schweren sexuellen Missbrauchstaten gekommen sein. Nicht nachzuweisen sei der Angeklagten allerdings, dass sie vom Missbrauch anderer Männer an ihrem Sohn gewusst hat. Der Angeschuldigten wird aber vorgeworfen, in Anwesenheit ihres Sohnes Sex mit ihrem Lebensgefährten gehabt zu haben und eine anschließende sexuelle Handlung des Mannes an dem Kind nicht verhindert zu haben.