Alle Infos zur Masernimpfpflicht

Ab dem 1. März müssen Kinder in Schulen und Kitas gegen Masern geimpft sein. Was heißt das genau für Eltern?

Die neue Regelung gilt zum Beispiel für alle, die in einer sogenannten Gemeinschaftseinrichtung betreut werden: Damit sind etwa Kinder in Kitas und Schulen gemeint. Bis zum Sommer 2021 gibt es eine Übergangsphase, dann muss jedes Schul- oder Kitakind gegen Masern geimpft oder immun gegen die Krankheit sein. Das ist der Fall, wenn man selbst Masern hatte. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, kann darüber ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Wer im Sommer ein- oder umgeschult wird, muss zu Beginn des neuen Schuljahres gegen Masern geimpft sein. Einige weiterführende Schulen in Münster überprüfen bereits während der Anmeldephase für das kommende Schuljahr in dieser Woche die Impfpässe ihrer zukünftigen Schüler.

Schulpflicht gilt vor Impfpflicht

Allerdings dürften nur wenige die Impfung wirklich nachholen müssen: Laut Gesundheitsamt hatten im vergangenen Jahr bereits 92 % der Kinder in Münster bei ihrer Einschulung die zwei Maserimpfungen bekommen.

Die Schulen müssen fehlende Impfungen an das Gesundheitsamt melden. Für Impfverweigerer kann es teuer werden: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld können anfallen, wenn Kinder nach einem Beratungsgespräch mit dem Gesundheitsamt weiterhin nicht geimpft sind. Schulkindern darf die Teilnahme am Unterricht trotz fehlender Impfung allerdings nicht verwehrt werden: Die Schulpflicht steht über der Impfpflicht. Kitas dürfen Kinder ohne Masernimpfung allerdings nicht betreuen.

Gesetz soll Masernausbrüche vermeiden

Das Gesetz war im Dezember 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden, um Masernausbrüche in Deutschland zu vermeiden und noch bestehende Impflücken zu schließen. Im vergangenen Jahr gab es in Münster nur einen Masernfall, 2018 gab es immerhin vier Fälle.

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