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AfD-Ratsherr wegen Körperverletzung verurteilt
© ANTENNE MÜNSTER
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AfD-Ratsherr wegen Körperverletzung verurteilt

AfD-Ratsherr Martin Schiller ist am Freitag (22.11.) wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er müsse 30 Tagessätze à 70 Euro zahlen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Münster.

Veröffentlicht: Freitag, 22.11.2019 15:00

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Vor sieben Monaten war ein Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen Schiller (r.) ergangen, weil er 2018 bei einer AfD-Veranstaltung in der Stadtbücherei einen Gast gewaltsam herausbefördert habe. Der AfD-Mann akzeptierte den Strafbefehl zunächst nicht, legte Einspruch ein, der Fall landete beim Amtsgericht.


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Das Gericht habe ihm nun aber in der Verhandlung den Hinweis gegeben, dass auch gefährliche Körperverletzung zum Tragen kommen könne, schilderte der Sprecher. Daraufhin habe er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Amtsgerichtssprecher Matthias Bieling im ANTENNE MÜNSTER Interview:

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Amtsgerichtssprecher Matthias Bieling
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Das betroffene Opfer in der Stadtbücherei, Hermann Strittmatter, soll damals an Schulter und Oberarm eine Schwellung davongetragen haben, außerdem einen geprellten Finger:

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Hermann Strittmatter zu seinen Verletzungen
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AfD-Ratsherr wegen Körperverletzung verurteilt
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Hermann Strittmatter war bei dem Vorfall in der Stadtbücherei verletzt worden.
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Im ANTENNE MÜNSTER-Interview erklärt Martin Schiller, warum er die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht wollte:

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Martin Schiller zu seiner Verurteilung
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